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Vorgehensweise bei Medizinplatzklagen

Den Studienplatz in Medizin einklagen: Vorgehensweise & Strategie bei einer Studienplatzklage Medizin

Die Durchführung einer Studienplatzklage Medizin sollten Sie weder dem Zufall, noch irgendwem überlassen.

Kompetenz, Leidenschaft und Qualität sind die Ansprüche, denen sich unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im für eine Studienplatzklage Medizin verpflichtet fühlen. Durch unsere gewachsenen Organisationsstrukturen, unserer modernste technische Ausstattung und unsere konsequente Spezialisierung mit langjähriger Berufserfahrung sind wir in der Lage, unsere Verfahren dergestalt zu führen, dass wir nicht nur die hohe Erwartungshaltung unserer Mandantinnen und Mandanten an uns erfüllen, sondern auch unseren nicht minder hohen eigenen Ansprüchen gerecht werden.


Gerne stehen wir Ihnen für die Diskussion Ihrer ganz persönlichen Anliegen und Vorstellungen sowie der weiteren Einzelheiten einer Studienplatzklage Medizin zur Seite, sprechen Sie uns bitte an! Wir legen als Kanzlei mit einer bundesweit Spezialisierung im Prüfungs- und Hochschulrecht einen Schwerpunkt auf den Bereich der Studienplatzklagen und sind dort für Sie immer auf dem neuesten Stand. Wir werten kontinuierlich die einschlägige Rechtsprechung aus, beobachten die unterschiedliche Praxis der Verwaltungsgerichte sowie der Auswahlverfahren der Hochschulen und wissen genau, an welchen „Stellschrauben“ eines Verfahrens zu drehen ist.

“ Klare Worte:


Studienplatzklagen in der Medizin sind etwas in Verruf geraten

nicht ganz zu Unrecht, wie wir meinen. 



Wir möchten verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen: 

Durch unsere Arbeit, durch unsere Leidenschaft in der Mandatsbearbeitung 

und nicht zuletzt durch unsere Persönlichkeit. 



  • Wir sind in der Lage, die Kapazitätsberechnungen der Hochschulen richtig "zu lesen", sie zu verstehen und sie zutreffend ein- bzw. zuzuordnen. Wir werden Ihnen von Beginn an als verlässlicher Partner zur Seite stehen und Ihr Verfahren fortlaufend begleiten. Gemeinsam mit Ihnen werden wir eine individuelle Strategie entwickeln, um Sie auf dem Weg zur Erlangung Ihres Studienplatzes in Medizin oder Zahnmedizin zu begleiten. Und diese individuelle Betreuung beginnt bei uns mit der Beratung und nicht erst danach. Daher erhalten Sie bei uns einen festen Termin, ob telefonisch oder persönlich, auf den wir uns vorbereiten und in dessen Rahmen wir uns Zeit für Sie nehmen.


  • Leider schießen nicht wenige Kanzleien im Rahmen einer Studienplatzklage Medizin mit Schrot und führen ihre Verfahren mit der Bratpfanne - wir hingegen bevorzugen das Florett.


Wir tragen inhaltlich vor. Begründet man die Klage nicht, sondern zieht sich in der Klagebegründung wegen des im Öffentlichen Recht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes auf die bloße Behauptung zurück, dass „die Kapazität nicht ausgeschöpft“ sei, kann dies nachteilhaft sein. Denn der Amtsermittlungsgrundsatz gilt nicht mehr in Verfahren der zweiten Instanz, also vor den Oberverwaltungsgerichten und den Verwaltungsgerichtshöfen. Zudem sind einige Verwaltungsgerichte inzwischen dazu übergegangen, nur noch eigenen inhaltlichen Vortrag zu würdigen.

 

Wir tragen daher vor den Verwaltungsgerichten eigenständig vor. Wir wissen die schwierigen, umfangreichen und komplexen Kapazitätsberechnungen zu „lesen“, sie zu verstehen, richtig zuzuordnen und Fehler aufgrund sorgfältiger Analyse zu erkennen und darzulegen.


"Beste und seriöseste Kanzlei im Hochschulrecht

Die beste und seriöseste Kanzlei für Hochschulrecht, die man sich vorstellen kann. Die Begleitung ist immer höchst informativ und transparent, es ist praktisch jederzeit jemand per Mail oder telefonisch erreichbar. So wird das gesamte juristische Verfahren auch für Laien nachvollziehbar. Vielen Dank !!!

"Erfolgreiche Studienplatzklage Medizin

Die Kanzlei Teipel & Partner hat für mich eine erfolgreiche Studienplatzklage für das 1. Klinische Semester durchgeführt.

Als ich mich entschieden habe den Schritt einer Klage zu gehen, habe ich mich über das Internet mit verschiedenen Kanzleien auseinander gesetzt.

Nach einem ausführlichen, kostenlosen Beratungsgespräch habe ich mich sehr gut informiert gefühlt und den Eindruck gewonnen, dass die Kanzlei nichts beschönigen möchte. Ich habe zuvor von verschiedenen anderen Kanzleien sehr viele Versprechungen gehört, dass eine Studienplatzklage immer erfolgreich wäre. Die Kanzlei Teipel & Partner bzw. mein Ansprechpartner Herr Dr. xxx hat mir realistische Zahlen genannt und mir hohe Transparenz versprochen.

Ich habe mich daraufhin für Herrn Dr. xxx als meinen Rechtanwalt entschieden und bin höchst zufrieden mit meiner Entscheidung.

Ich habe mich jederzeit sehr gut beraten gefühlt und konnte mich mit allen Fragen an Herr Dr. xxx wenden. Während des ganzen Klageverfahrens hat er mich über jeden Schritt informiert und war fast rund um die Uhr erreichbar.

Nach erfolgreiche Klage stand er mir auch während der Immatrikulation stets zur Verfügung und war jederzeit erreichbar.

Ich kann Herrn Dr. xxx und die Kanzlei Teipel & Partner nur weiterempfehlen und bin in jeder Hinsicht zufrieden diesen Schritt gegangen zu sein.

"Beste Kanzlei in Deutschland für den Bereich Hochschulrecht

Die Kanzlei Teipel und Partner ist die beste Kanzlei in Deutschland für den Bereich Hochschulrecht. Sollte man ein juristisches Problem haben, sind die Anwälte jederzeit - auch am Wochenende oder auch an Feiertagen - erreichbar. Ich fühle mich sehr gut dort aufgehoben und kann die Kanzlei zu 100% empfehlen. Man steht mir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Die Beratertätigkeit der Anwälte ist exzellent, wobei besonders auf Herrn Teipel und Herrn Dr. xxx zu verweisen ist. Präzise bedeutet dies, dass nicht nur im Klageverfahren eine hervorragende juristische Beratung und Ergebnisse erfolgen, sondern darüber hinaus - und das ist das tolle und einzigartige - auch eine exzellente wissenschaftliche Expertise in dieser Kanzlei vorzufinden ist. Solche guten Anwälte findet man leider sehr selten. Man merkt schon im ersten Beratungsgespräch, dass die Anwälte mit Leidenschaft und einem Sinn für Perfektion ihr Metier ausüben! Von Anfang an herrscht ein vertrauensvoller Umgang zwischen Mandant und Anwalt! Machen Sie weiter so!

"Studienplatzklage Humanmedizin

Die Kanzlei wurde mir von einer uns bekannten Anwältin empfohlen und ich bin sehr froh darüber, dass ich dort einen Termin gemacht habe und zunächst ausführlich bezüglich der Studienplatzklage für Humanmedizin von Herrn Dr. xxx und Herrn RA Teipel an einem Samstag(!) Nachmittag beraten wurde.

Ich entschloss mich im Oktober 2016 dazu zu klagen und hatte promt am Heiligen Abend den Brief einer Universität im Briefkasten, dass ich mich Anfang Januar vorläufig immatrikulieren könne!

Herr Dr. xxx hat nun erreicht, was ich kaum zu hoffen wagte - ich konnte tatsächlich anfangen Medizin zu studieren, was ich nun seit einem Jahr erfolgreich tue. Ich wurde durch Herrn Dr. xxx äußerst kompetent und ausführlich beraten, was sowohl die Erfolgsaussichten, als auch die Kosten betraf. Die Kommunikation per Email und über das Telefon verlief sehr unkompliziert, auch an Nicht-Werktagen!

Herr Dr. xxx ist wirklich sehr freundlich und kompetent, sachlich, geduldig und erklärt alles bis man es als Laie verstanden hat ;-). Als weiteren besonders hilfreichen Punkt möchte ich noch erwähnen, dass er mich auch bei meiner Teilleistungsstörung Legasthenie umfassend und mit Schreiben an die Universität unterstützt hat. Vielen herzlichen Dank!!!

Ich kann die Kanzlei Teipel & Partner nach diesen positiven Erfahrungen daher nur weiterempfehlen!

 

" Erfolgreiche Studienplatzklage Medizin

"Aufmerksam auf die Möglichkeit der Studienplatzklage im Studienfach Medizin wurden ich durch eine Anzeige. Nach einer Kontaktaufnahme per Mail, wurden ich kurz darauf von Herrn Teipel kostenlos telefonisch beraten. Die weitere Betreuung hat dann Dr. xxx xxx übernommen. Wir waren durch einen familiären Schicksalsschlag sehr spät dran, die Klageverfahren zu beginnen, so dass einige Studienorte von Beginn an nicht mehr möglich waren, was die Chancen von Beginn an verminderte!


Dr. xxx xxx ist ein überaus kompetenter und versierter Rechtsanwalt, der darüber hinaus auch menschlich äußerst zugänglich ist. Ich fühlte mich über die ganze Zeit hinweg sehr gut vertreten."


Dr. xxx kann komplizierte rechtliche Fragen und Vorgänge auch für Laien gut und verständlich erklären. Neben den rechtlichen Fragen hatte Herr Dr. xxx auch stets die Kosten-Chancen Problematik im Hinterkopf. Er war immer bemüht, die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Gerade dieser letzte Punkt hat mein Vertrauen zu ihm noch verstärkt. Die Kommunikation mit Dr. xxx fand über Email und Telefon statt, wobei er fast rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche bereit war, meine Probleme aufzunehmen und zu lösen.

Trotz des verspäteten Beginns des Klageweges haben juristisches Können verbunden mit dem nötigen Glück zum Erfolg geführt. Am Ende stand ein Studienplatz Medizin - und das im ersten Klageverfahren. Selbst für die Immatrikulation während des laufenden Semesters hatte Dr. xxx xxx noch wertvolle Hinweise, die den Start wesentlich vereinfacht haben.

Ich kann die Kanzlei Teipel & Partner sowie besonders Herrn Dr. xxx xxx ohne Einschränkung weiter empfehlen. 

" Erfolgreiche Studienplatzklage Medizin

"Die Kanzlei Teipel & Partner hat für mich eine erfolgreiche Studienplatzklage für das 1. Klinische Semester durchgeführt.

Als ich mich entschieden habe den Schritt einer Klage zu gehen, habe ich mich über das Internet mit verschiedenen Kanzleien auseinander gesetzt.


Nach einem ausführlichen, kostenlosen Beratungsgespräch habe ich mich sehr gut informiert gefühlt und den Eindruck gewonnen, dass die Kanzlei nichts beschönigen möchte. Ich habe zuvor von verschiedenen anderen Kanzleien sehr viele Versprechungen gehört, dass eine Studienplatzklage immer erfolgreich wäre. Die Kanzlei Teipel & Partner bzw. mein Ansprechpartner Herr Dr. xxx hat mir realistische Zahlen genannt und mir hohe Transparenz versprochen.


Ich habe mich daraufhin für Herrn Dr. xxx als meinen Rechtanwalt entschieden und bin höchst zufrieden mit meiner Entscheidung.


Ich habe mich jederzeit sehr gut beraten gefühlt und konnte mich mit allen Fragen an Herr Dr. xxx wenden. Während des ganzen Klageverfahrens hat er mich über jeden Schritt informiert und war fast rund um die Uhr erreichbar.


Nach erfolgreiche Klage stand er mir auch während der Immatrikulation stets zur Verfügung und war jederzeit erreichbar.


Ich kann Herrn Dr. xxx und die Kanzlei Teipel & Partner nur weiterempfehlen und bin in jeder Hinsicht zufrieden diesen Schritt gegangen zu sein. 

 

Was ist eine Studienplatzklage Medizin?

Unter einer Studienplatzklage Medizin oder Medizinplatzklage versteht man ein kombiniert außergerichtlich-gerichtliches Verfahren, mit dem weitere, zusätzliche Studienplätze festgestellt werden können. Es ist so, dass eine Ablehnung Ihrer Bewerbung für einen Studienplatz Medizin (soweit Sie die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen) immer auf einer Behauptung basiert, nämlich dass es mehr Studienplatzbewerberinnen und Studienplatzbewerber gegeben hat als Studienplätze vorhanden sein sollen.


Wie viele Studienplätze eine Universität jedoch zur Verfügung stellen muss, darf Sie nicht einfach willkürlich festlegen, sondern muss dies anhand bestimmter gesetzlicher Kriterien berechnen. Dieser Berechnungsvorgang ist außerordentlich umfangreich und kompliziert - und damit fehleranfällig. Diese Fehler werden im Rahmen einer Studienplatzklage aufgedeckt und können zu weiteren, zusätzlichen Studienplätzen führen - allerdings nur für diejenigen, die ein solches Verfahren auch geführt haben.

Wann sollte ich mit Ihnen Kontakt aufnehmen?

Bitte nehmen Sie bereits im Vorfeld Ihrer regulären Bewerbung Kontakt zu uns auf. Ihre reguläre Bewerbung hat ganz maßgeblichen Einfluss auf die Erfolgschancen einer Studienplatzklage Medizin, daher stimmen wir diese gerne im Vorfeld mit Ihnen ab. Kosten entstehen Ihnen hierdurch keine. Insbesondere bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einem guten Abiturdurchschnitt und Zusatzqualifikationen (insbesondere TMS) kann es sich aber durchaus auch anbieten, eine Bewerbungsoptimierung in Bezug auf den regulären Erhalt des Studienplatzes vorzunehmen. Die reguläre Bewerbung fällt dann regelmäßig anders aus, als wenn der Fokus auf eine eventuelle spätere Klage gelegt werden würde. Daher unsere klare Empfehlung: Nehmen Sie vor Ihrer regulären Bewerbung Kontakt zu uns auf: Kostenlos und unverbindlich.

Welche Fristen muss ich bei einer Studienplatzklage Medizin beachten?

Bitte beachten Sie insbesondere die Bewerbungsfristen für ihre reguläre Bewerbung. Dies ist für das Sommersemester immer der 15.1., für das Wintersemester der 15.7. und für Altabiturientinnen und Altabiturienten für das 1. Fachsemester bereits der 31.5. Die Fristen für die (lediglich erste, vorgerichtliche Stufe der) Studienplatzklage Medizin entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

Ist meine Abiturnote bei der Medizinplatzklage von Bedeutung?

Ja! Häufig werden Sie lesen, dass Ihre Abiturnote keine Rolle bei einer Studienplatzklage Medizin spiele. Das ist nicht richtig. So dürfen Sie an manchen Universitäten nur mit einer bestimmten Mindestnote im Abitur klagen. Nicht selten ist zudem erforderlich, dass Sie Universitäten mit der 1., 2. Oder 3. Ortspräferenz in der AdH-Quote belegt haben müssen, um dort klagen zu dürfen

Muss ich auf jeden Fall klagen?

Nein. Gerade bei den Bewerberinnen und Bewerbern mit einem guten Abiturdurchschnitt besteht durchaus die Möglichkeit, regulär den Studienplatz zu erhalten. Dies führt verständlicherweise zu Verunsicherung. Leider enden die Fristen für eine Studienplatzklage – scheinbar – bereits vor Erhalt der Ablehnungsbescheide. ABER: Diese Fristen beziehen sich lediglich auf das der eigentlichen Studienplatzklage vorgeschaltete vorgerichtliche Verfahren. Hier muss durch uns lediglich ein bestimmter Antrag gestellt werden, mit dem man sich die Möglichkeit erhält bzw. eröffnet, später überhaupt klagen zu dürfen. Dieser vorgerichtliche Antrag stellt mit Abstand den geringsten Kostenfaktor dar. Es ist aber leider noch immer vorzufindende Unsitte, mit diesem Fristablauf auch zugleich eine Verpflichtung oder Festlegung der Universitäten für das eigentliche Klageverfahren verbinden zu wollen. Das ist weder mandantenfeundlich noch ist es in der Sache empfehlenswert, insbesondere ist dies nicht notwendig und auch nicht förderlich. Erhalten Sie den gewünschten Studienplatz nämlich doch noch regulär, haben Sie viel Geld für etwas ausgegeben (nämlich die Gerichtsverfahren), was Sie gar nicht benötigt hätten.  Daher beachten wir strikt die Zweistufigkeit einer Studienplatzklage: Zunächst stellen wir nur die zur Fristwahrung notwendigen und kostengünstigen vorgerichtlichen Anträge. Damit ist keine weitere Verpflichtung verbunden. Erst einige Wochen später, wenn weitere wichtige Informationen zur Beurteilung der Erfolgsaussichten an einzelnen Universitäten vorliegen und unsere Analysen abgeschlossen sind, erhalten Sie eine separate schriftliche Empfehlung von uns, welche der Universitäten wir für das gerichtliche Verfahren empfehlen. Auf Grundlage dieser Empfehlung können Sie dann noch immer völlig frei entscheiden, ob Sie die gerichtlichen Verfahren wie vorgeschlagen oder ggfs. modifiziert führen möchten oder ob Sie insgesamt davon Abstand nehmen möchten – egal aus welchem Grun

Ich habe eigentlich ein gutes Abitur. Und jetzt?

Bei einem guten Abitur und bei Vorliegen bonierbarer Zusatzqualifikationen kann sich eine Bewerbungsoptimierung als Mittel der Wahl darstellen. Hierbei ermitteln wir individuell und händisch (im Gegensatz zu der häufig überwiegend computergestützten Auswertung sogenannter Studienberater) für Sie die optimale Rangfolge der Ortspräfenzen in der AdH-Quote. Sie erhalten darüber eine schriftliche Ausarbeitung einschließlich detaillierter Erläuterung und insbesondere auch im Hinblick auf mögliche Alternativen. Auf diese Weise können Sie anhand einer verlässlichen und fundierten Grundlage Ihre persönliche Entscheidung treffen. Vorab prüfen wir – kostenlos und unverbindlich -, ob eine solche Bewerbungsoptimierung in Ihrem Fall überhaupt sinnvoll und erfolgversprechend ist. Sollten wir dies bejahen, können Sie sich noch immer für oder gegen eine Bewerbungsoptimierung entscheiden, die wir mit 2.380,00 EUR berechnen. Optimal ist es, wenn Sie diese zusätzlich mit den zur Fristwahrung lediglich erforderlichen vorgerichtlichen Anträgen einer Studienplatzklage kombinieren, auf welche Sie bei gleichzeitiger Beauftragung der Bewerbungsoptimierung einen Nachlass von 50% erhalten.

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten bei einer Studienplatzklage Medizin und wovon hängen diese ab?

Die Frage nach den Erfolgsaussichten zählt mit der Kostenfrage zu den häufigsten und wichtigsten Fragen bei einer Studienplatzklage Medizin. Hier möchten wir für Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz stehen.  Es wird Vieles zum Thema Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage Medizin geschrieben und leider ist vieles davon schlichtweg unwahr. Die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage Medizin hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, die sich nur schwierig pauschal erfassen und prognostizieren lassen. Wesentlich für die Erfolgsaussichten ist beispielsweise der Zeitpunkt, zu dem sie Kontakt zu uns aufnehmen (bitte unverbindlich vor dem Fristende für die reguläre Bewerbung), da bei einer späteren Kontaktaufnahme erfolgversprechende Universitäten wegen Fristablaufs nicht mehr für eine Medizinplatzklage zur Verfügung stehen können. Auch Ihre reguläre Bewerbung ist von hoher Bedeutung für die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage Medizin. Hierzu beraten wir Sie gerne und kostenfrei. Auch Ihre Abiturnote kann durchaus Einfluss auf die Erfolgschancen haben. Letztlich ist entscheidend, ob die Universität Fehler im Rahmen ihrer Kapazitätsberechnung begangen hat. Verlässlich lässt sich dies im Vorfeld nicht vorhersagen, da die Kapazitätsberechnungsunterlagen leider immer erst im Rahmen der Gerichtsverfahren zur Verfügung gestellt werden. Gleichwohl existieren Indizieren und Erfahrungswerte, anhand derer eine Erfolgsprognose vorgenommen werden kann. Entscheidend für den Erfolg einer Studienplatzklage Medizin ist damit auch eine kluge Auswahl der zu verklagenden Universitäten, welche einen sinnvollen Ausgleich zwischen Kosten, Chancen und Risiken darstellen sollte. Letztlich ist auch die Anzahl der Klägerinnen und Kläger von wesentlicher Bedeutung für die Erfolgsaussichten einer Medizinplatzklage. Soweit Sie – gar nicht selten – von Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage Medizin von 50, 60 oder sogar 70% zum 1. Fachsemester lesen, sagen wir an dieser Stelle ganz ehrlich, dass wir dies für bloße Utopie halten. Wir führen als Kanzlei jährlich rund zweitausend vorgerichtliche und gerichtliche Verfahren der Studienplatzklage Medizin zum 1. Fachsemester und für die höheren Fachsemester Medizin (Vorklinik und Klinik). Wir kennen daher die gerichtlichen Entscheidungen und wissen, wo es wie viele weitere Studienplätze gab. Die vorgenannten Werte von 50% und mehr an Erfolgswahrscheinlichkeit sind nach unserer Auffassung bloßes (wenngleich werbewirksames) Wunschdenken und haben mit der Realität nach unserem Dafürhalten nichts zu tun. Das ist zwar schade, aber es ist ehrlich. Und Ehrlichkeit sollte das Mindeste sein, was ein Anwalt seinen (potentiellen) künftigen Mandantinnen und Mandanten entgegenbringt. Hierfür stehen wir. Ohne Wenn und Aber.

Wie lange dauert eine Studienplatzklage Medizin?

Bei Studienplatzklagen Medizin handelt es sich - wie bei allen Studienplatzklagen - grundsätzlich um sog. Eilverfahren, d.h. beschleunigte gerichtliche Verfahren. Auch wenn diese deutlich schneller durchgeführt werden, sind Studienplatzklagen dennoch kompliziert und umfangreich - auch für die Gerichte. Grundsätzlich sollten Sie drei bis sechs Monate Dauer für eine Studienplatzklage Medizin einkalkulieren.

 

Danach richtet sich bisweilen auch, ob Sie den Studienplatz Medizin bei einem Erfolg der Studienplatzklage noch in dem Semester für sich in Anspruch nehmen können (Ihr Studium beginnen können), oder ob Sie noch ein halbes Jahr oder ein Jahr warten müssen - in diesem Fall bleibt Ihnen der Studienplatz aber auf jeden Fall erhalten.

Kann ich nur einmal klagen?

Nein, Sie können und dürfen beliebig oft klagen. Wenn Sie sich beispielsweise erst recht spät (nach dem 15.7. für das Wintersemester) für diesen Weg entscheiden haben, so dass nur noch deutlich weniger Universitäten für eine Klage zur Verfügung stehen, als wenn Sie vor dem 15.7. mit uns Kontakt aufgenommen hätten, spricht dennoch nichts dagegen, an den verbliebenen, empfehlenswerten Universitäten, eine Studienplatzklage Medizin zu führen. Sie verwirken ihr Klagerecht damit nicht.

Werden die Medizin Studienplätze pro Kanzlei verteilt?

Nein, die Studienplätze werden unter allen Klägerinnen und Klägern verteilt. Der Umstand, dass wir sehr viele Verfahren führen, mindert Ihre Erfolgsaussichten demnach nicht im Geringsten.

Erhalte ich eine individuelle Betreuung bei meiner Studienplatzklage Medizin von Teipel & Partner?

Trotz der Vielzahl der von uns geführten Verfahren ist uns eine persönliche Betreuung sehr wichtig. Sie erhalten von Beginn an einen festen Ansprechpartner für Ihre Verfahren und auch dessen Durchwahlnummer. Dieser ist grundsätzlich auch dann erreichbar, wenn er (oder sie) einmal nicht vor Ort sein sollte, da unsere Mobiltelefone dank unserer modernsten Telefonanalge gleichzeitig als Nebenstelle dienen. Sollten Sie Ihren Ansprechpartner dennoch einmal nicht erreichen, werden Sie nach Ihrer Wahl zu unserer Telefonzentrale verbunden oder Sie können Ihrem Ansprechpartner eine individuelle Mailboxnachricht hinterlassen. Diese Audiodatei verschickt unsere Telefonanalge automatisch an das jeweilige Mobiltelefon Ihres Ansprechpartners. In aller Regel erhalten Sie einen Rückruf noch am selben Tag, spätestens innerhalb von 24 Stunden (werktags).

Wie werde ich über das laufende Verfahren meiner Studienplatzklage Medizin von Ihnen informiert?

Wir stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens mit einem persönlichen Ansprechpartner zur Seite. Außerdem erhalten Sie Zugang zu einem speziell geschützten Bereich, wo Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihrer Verfahren einsehen und Dokumente herunterladen, als fehlend gekennzeichnete Unterlagen hochladen oder Rechnungen einsehen können. Über eine Statusänderung werden Sie automatisch per E-Mail oder SMS informiert. Diese Softwarelösung wird in diesem Funktionsumfang exklusiv für uns entwickelt und stellt derzeit das Maß an moderner Aktenführung und Mandatskommunikation dar.

Wie hoch sind denn die Kosten für eine Studienplatzklage Medizin bei Teipel & Partner?

Hier unterscheidet man zwischen den Kosten im vorgerichtlichen und im gerichtlichen Verfahren. Vorgerichtlich berechnen wir lediglich 119,00 EUR pro Antrag bzw. pro Universität, keinesfalls aber mehr als 2.380,00 EUR. Hiervon ist das gesamte vorgerichtliche Verfahren abgedeckt.

Im Falle der gleichzeitigen Beauftragung einer Bewerbungsoptimierung erhalten Sie einen Nachlass von 50% auf die vorgerichtlichen Anträge; Sie erhalten ferner als Bestandsmandantin und als Bestandsmandant einen Nachlass von 50% und auch einen 50%-igen „Geschwisterbonus“ (für jein Kind). Diese Boni können auch kombiniert werden.

 

Dies wird zuweilen teurer, manchmal noch günstiger angeboten, dann allerdings regelmäßig um den Preis teurerer Abrechnungen in den Gerichtsverfahren. Am Ende zahlt man also drauf. Wir halten aber nichts davon, eine nur geringfügig günstigere Abrechnung in den vorgerichtlichen Verfahren auf Kosten einer teureren Abrechnung in den gerichtlichen Verfahren vorzunehmen. Unser Tipp: Vergleichen Sie! Die Kostenkonstellationen für die gerichtlichen Verfahren auf Basis der günstigsten zulässigen Abrechnung auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren haben wir auf unseren Seiten dargestellt. Hiernach rechnen wir ab. Bei uns gibt es keine „Mindestbeträge“ und auch keine versteckten Kosten. Und das geben wir Ihnen auch schriftlich.

Was halten Sie von Pauschalhonoraren?

Offen gesprochen: Bei Studienplatzklagen Medizin halten wir von Pauschalhonoraren überhaupt nichts. Diese sind nur scheinbar günstig. Die gesetzlichen Gebühren, nach denen wir abrechnen, stellen die berufsrechtlich zulässige Untergrenze in den gerichtlichen Verfahren dar. Weniger dürfen wir nicht berechnen. Daher können Pauschalhonorare auch grundsätzlich nicht günstiger sein, weil sie es nicht sein dürfen. Achten Sie insbesondere darauf, worauf sich diese beziehen: Häufig ist damit nur das eigene Anwaltshonorar abgedeckt, nicht hingegen die Gerichtskosten und die gegnerischen Anwaltskosten.

Wenn Ihnen beispielsweise für 6.000,00 EUR bis zu 15 Verfahren angeboten werden, sollten Sie aufmerksam sein. Zum einen ist dies lediglich eine Maximalanzahl an Verfahren, zum anderen sollten sie bedenken: Wirklich lohnenswert ist dies nur dann, wenn sie tatsächlich um die 15 Verfahren führen. Dann aber müssen sie auch 15-fach Gerichtskosten bezahlen und sehr häufig noch die gegnerischen Anwaltskosten. Am Ende steht ein hoher Gesamtbetrag. Dabei sind 15 Verfahren nur in den seltensten Fällen empfehlenswert, fast immer kommen Sie mit – zum Teil deutlich – weniger Verfahren aus, ohne Abstriche in den Erfolgsaussichten machen zu müssen.  Wenn diese dann lediglich nach den gesetzlichen Gebühren berechnet werden, bezahlen Sie deutlich weniger.

 

Achten Sie in diesem Zusammenhang auch darauf, dass keine Mindestbeträge für Verfahren (insbesondere die Gerichtsverfahren) vereinbart werden. Auch hier bezahlen Sie im Regelfall mehr als dies bei Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren der Fall wäre, nicht weniger.

Was ist Ihre Meinung zu einem Medizinstudium im Ausland?

Ein Auslandsstudium wird häufig als DIE Lösung angepriesen, den ersehnten Studienplatz Medizin zu erhalten. Dabei verweisen die zahlreichen Studienplatzvermittlungsagenturen, die in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen sind, werbewirksam darauf, dass die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen in Deutschland angerechnet werden würden. Das ist richtig und dennoch ist es nicht die ganze Wahrheit: Soweit damit nämlich – wie wir aus zahlreichen Gesprächen wissen – die Vorstellung hervorgerufen wird, dass eine Rückkehr nach Deutschland – häufig geplant nach dem Physikum  –  gut möglich oder recht unproblematisch sei, ist dies nicht so: Für einen Wechsel in ein höheres Fachsemester – egal ob vorklinischer oder klinischer Studienabschnitt – benötigen Sie nämlich einen freien Studienplatz, den es in den höheren Fachsemestern nur sehr selten gibt. Gerade die Plätze im 5. Fachsemester – im klinischen Studienabschnitt – werden häufig nach einer Physikumsgesamtnote (oder bevorzugt an inländische Teilstudienplatzinhaber) vergeben – welche die ausländischen Universitäten aber nicht ausweisen (können). Daher wird eine „fiktive Physikumsnote“ von 4,0 gebildet, womit man bei den zu berücksichtigenden Bewerberinnen und Bewerbern ganz ans Ende rutscht. Letztlich verlagern Sie das Problem daher häufig nur in zeitlicher Hinsicht und laufen Gefahr, mit einem „halben Medizinstudium“ im Ausland dazustehen. Hilfe kann auch hier die Studienplatzklage Medizin in ein höheres Fachsemester bieten, allerdings stellt auch dies keine Garantie für einen erfolgreichen Wechsel nach Deutschland dar. Erschwerend kommt hinzu, dass Sie nach neuerer Rechtsprechung an einzelnen Standorten gar nicht mehr klagen dürfen, wenn Sie im Ausland einen Studienplatz Medizin innehaben. Dies wird leider häufig unerwähnt gelassen, schlichtweg nicht gewusst oder ignoriert. Zu einer ehrlichen Beratung und seriösen Mandatsführung zählt aber eben auch (und nicht minder), auf Risiken hinzuweisen und von der Durchführung bestimmter Verfahren abzuraten.

 

Wenn Sie hingegen das Auslandsstudium mit der Maßgabe aufnehmen, es dort auch beenden zu wollen, spricht nichts gegen ein Auslandsstudium. Ob Sie sich der Hilfe einer Vermittlungsagentur bedienen, ist freilich Ihre ganz persönliche Entscheidung. Wir unterhalten als Kanzlei keinerlei geschäftliche Beziehungen zu einer solchen Agentur. Unser Tipp: Informieren Sie sich sorgfältig und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin vor Ort; nicht bei den zahlreichen Informationsveranstaltungen, sondern in dem jeweiligen Büro. Es bietet sich ferner an, sich näher mit den Personen zu befassen, die eine solche Agentur leiten.

Warum Teipel & Partner für eine Studienplatzklage Medizin?

Wir könnten Ihnen an dieser Stelle viel dazu schreiben, was uns auszeichnet und was uns unterschiedet: Dass unsere Rechtsanwälte Spezialisten in ihren Bereichen sind, dass wir und unsere Rechtsanwälte über umfangreiche Erfahrung und Erfolge auch in den schwierigen Verfahren vor Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen verfügen, über die stellenweise „guten“ Examensnoten, darüber, dass (mehrere unserer) Rechtsanwälte von Teipel & Partner bereits mehrere Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (erfolgreich!) geführt haben usw. usw.

In Kapazitätsverfahren aber geht es auch und in nicht unerheblichem Maße um Berechnungen, also um Mathematik. Hier gilt für uns: „Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande.“ Daher arbeiten wir intensiv mit Mathematikern zusammen, die exklusiv für uns auch eigene Formeln zu häufig auftretenden Problemen der Kapazitätsberechnungen entwickelt haben. Im Übrigen gilt: Wir möchten an dieser Stelle lieber Andere für uns sprechen lassen. Die zahlreichen, ausnahemslos echten und authentischen Bewertungen geben eine verlässliche Aussicht darauf, wie wir auch Ihr Verfahren führen werden. Bei aller juristischeren Kompetenz werden wir insbesondere für unsere besondere Kanzleikultur gelobt: Für unsere Ehrlichkeit, für die Transparenz, die Erreichbarkeit, für unser Kommunikationsverhalten ebenso wie für unsere Beharrlichkeit. Kurzum: Für unsere Persönlichkeit. Daher möchten wir Sie an dieser Stelle lediglich bitten, uns Ihr Vertrauen und Ihre Zeit für einen Telefonanruf zu schenken. Sie werden feststellen, dass wir es verdienen.

Muss ich für eine Studienplatzklage Medizin nach Köln, München, Frankfurt a.M. oder Hamburg kommen?

Wir freuen uns über jede Mandantin und jeden Mandanten, die oder den wir persönlich kennenlernen und in unseren schönen Kanzleiräumen in einem prachtvollen Jugendstil-Altbau in einer der schönsten Straßen und im Herzen Kölns begrüßen dürfen. Dennoch ist es weder erforderlich, noch irgendwie erfolgserhöhend, zu uns nach Köln zu kommen. Wir führen unsere Verfahren der Studienplatzklage Medizin deutschlandweit, nehmen sämtliche Termine persönlich wahr und gewährleisten einen reibungslosen Ablauf durch modernste technische Ausstattung einschließlich der Möglichkeit, sicher verschlüsselt elektronisch mit uns kommunizieren zu können. Für eine Studienplatzklage Medizin ist es daher nicht relevant, ob Sie aus Köln, Frankfurt, Dortmund, Münster, Hamburg, aus Bayern, Hamburg oder Baden-Württemberg kommen.

 

Selbstverständlich begrüßen wir Sie gerne – nach telefonischer Terminvereinbarung - auch persönlich in unseren Kanzleiräumen: Ob in Köln oder in einer unserer Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg oder in München.



Nehmen Sie hier Ihre Buchung für eine Erstberatung bequem online vor

Die Erstberatungen erfolgen bei uns immer durch unsere Rechtsanwältinnnen und Rechtsanwälte. Auch bei Studienplatzklagen sprechen Sie bei uns nicht mit Mitarbeiterinnen im Sekretariat, sondern immer mit Rechtsanwalt Christian Teipel.

 

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Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin in Deutschland einklagen - unabhängig von Abiturnote, Wartezeit und Nc. Mit unserer Optimierung der Bewerbung über hochschulstart können Sie Ihre Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in Medizin und Zahnmedizin zusätzlich steigern.

Quereinsteiger aus dem Ausland (Quereinstieg Medizin) informieren wir ausführlich auf unserer Seite quereinsteiger-medizin.de über die Möglichkeiten des Wechsels und einer Studienplatzklage Medizin ins höhere Fachsemester.

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