Erfolgschancen Studienplatzklagen

Erfolgschancen bei der Studienplatzklage

Gelegentlich hören und lesen Sie sicherlich nahezu wundersame Sachen über eine Studienplatzklage und deren Erfolgschancen: Dass Hochschulen bereits auf ein einziges Anwaltsschreiben nachgeben und den gewünschten Studienplatz in Medizin, Psychologie oder in anderen Studiengängen wie Lehramt, BWL, Jura oder Soziale Arbeit zur Verfügung stellen, dass die Erfolgschancen immer an die 100% betragen oder dass die sog. gesetzlichen Gebühren den Pauschalhonoraren grundsätzlich vorzuziehen seien. Stellenweise finden Sie sogar mehr als zweifelhafte Angebote von Studierenden vor, die meinen, derartige Verfahren für Sie - ohne Anwaltszulassung - führen zu können.


Auf der anderen Seite wird sehr häufig das Gerücht gestreut, dass eine Studienplatzklage von vornherein nicht erfolgreich seien, dass die Hochschulen ihre Aufnahmekapazität schon richtig berechnen würden und schließlich alles überprüft werde und dass es den Anwältinnen und Anwälten nur ums Geld ginge.


Nun, wo Rauch ist, ist bekanntlich häufig auch Feuer. An allen diesen Gerüchten ist immer etwas dran - etwas Wahrheit, aber leider auch viel Unwahrheit.


Auch hier stehen wir für Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz. Tatsache ist: Eine Studienplatzklage kann erfolgreich sein. Sehr häufig ist sie dies auch - mit der richtigen Strategie und der Wahl des richtigen Anwalts. So sind die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage in den "kleineren Studiengängen" wie Jura, BWL, Soziale Arbeit oder Lehramt und der Psychologie aus unserer Erfahrung heraus sehr gut - immer vorausgesetzt, die zu verklagenden Hochschulen werden klug ausgewählt und die einzelnen Verfahrensschritte zu den für Sie richtigen Zeitpunkten eingeleitet. Nicht jede Hochschule eignet sich für eine Studienplatzklage - es gibt solche, die ihre Aufnahmekapazität tatsächlich und dies Jahr-für-Jahr zutreffend berechnen.


Hierauf weisen wir im Rahmen unserer Beratungsgespräche in aller Offenheit hin; mit Ausnahme der "kleineren Studiengänge" wie Soziale Arbeit, BWL, Jura oder Lehramt sollten Sie bei der Wahl des Studienortes nicht wählerisch sein. In allen anderen Studiengängen wie Psychologie, insbesondere Medizin, können Ortswünsche im Rahmen einer Studienplatzklage leider nur sehr eingeschränkt berücksichtigt werden.


Tatsache ist auch: In aller Regel ist es nicht nur sinnvoll, sondern nahezu unabdingbar, mehrere Verfahren einer Studienplatzklage zu führen, um die Chancen zum Erhalt des Studienplatzes zu erhöhen. Hier bieten wir Ihnen  mit unserer Bewerbungsoptimierung im Rahmen einer Studienplatzklage Medizin eine „Doppelstrategie“, welche die Erfolgschancen noch einmal deutlich steigern kann. Dadurch, dass wir zusätzlich zu der Optimierung der Bewerbung über hochschulstart auch die für die Studienplatzklage fristwahrenden außerkapazitären Zulassungsanträge stellen, konservieren wir auf diese Art die Möglichkeit, eine Studienplatzklage Medizin selbst dann noch führen zu können, falls die Bewerbungsoptimierung doch nicht erfolgreich gewesen sein sollte.


Wir sagen Ihnen auch ehrlich, dass die Erfolgsaussichten unterschiedlich ausfallen: In den kleineren Studiengängen und bei der Psychologie sind diese nach unseren Erfahrungen außerordentlich gut - sofern unsere strategischen Empfehlungen eingehalten werden, insbesondere was die Anzahl der jeweiligen Hochschulen und deren konkrete Auswahl betrifft.


Allerdings kann niemand die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage im konkreten Einzelfall seriös prognostizieren - dafür ist der Erhalt eines Studienplatzes durch eine Studienplatzklage durch eine zu hohe Zahl von Faktoren bestimmt, von denen sich einige nicht sicher vorhersehen lassen. Mit Herrn Rechtsanwalt Dr.xxx xxxxxx. stellen wir Ihnen einen Berater zur Seite, der im Arztrecht promoviert hat, viele Jahre am Institut für Medizinrecht der Universität zu Kölnbeschäftigt war und zahlreiche Publikationen im Medizinrecht und Arztrecht vorweisen kann.

"Teipel & Partner: Bislang rund 90% (exakt:89,47%) der Studienplatzklagen in nichtmedizinischen Studiengängen (Bachelor und Master) im Wintersemester 2019/2020 erfolgreich abgeschlossen!

Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass wir bislang (Stand: 21.12.2019) unglaubliche 89,47% unserer Studienplatzklagen in nichtmedizinischen Studiengängen zum Wintersemester 2019/2020 erfolgreich abgeschlossen haben. Es sind hierbei keine KEINE Losverfahren oder Verlosungsvergleiche beinhaltet – sämtliche unserer Mandantinnen und Mandanten haben in dem angegebenen Umfang den Studienplatz endgültig und sicher erhalten.  

 

Erfolgreich waren wir z.B. an den folgenden Hochschulen und Universitäten:

 

-          Gothe-Universität Frankfurt

-          Universität Hildesheim

-          Hochschule Rhein Main

-          Universität Duisburg Essen

-          Bergische Universität Wuppertal (mehrere Studiengänge)

-          Universität Passau

-          LMU München (mehrere Studiengänge)

-          Universität Hamburg

-          Leuphana Universität (mehrere Studiengänge)

-          Universität Siegen

-          Hochschule Düsseldorf

Sämtliche Entscheidungen sind rechtskräftig und damit endgültig. Die Verfahren in den verbliebenen 10,53% laufen derzeit noch.

 

Wir gratulieren allen unseren Mandantinnen und Mandanten zum erhaltenen Studienplatz und wünschen ihnen viel Erfolg im Studium!


Weitere Studienplätze

Studienplatzklage Medizin

An den nachfolgend genannten Verfahren waren wir immer beteiligt und haben stellenweise rund 10% aller Antragsteller/-innen vertreten. Hiermit ist jedoch nicht die Aussage verknüpft, dass wir alle Antragsteller/-innen vertreten haben oder dass sämtliche unserer Mandantinnen/Mandanten einen zusätzlichen Studienplatz erhalten haben. 

Studienplatzklage nichtmedizinische Studiengänge

Zu den nachfolgend genannten weiteren Studienplätze kam es durch eine Studienplatzklage von Teipel & Partner Rechtsanwälte, die das bzw. die Verfahren ausschließlich oder ebenfalls geführt haben. In jedem der Verfahren hat unsere Mandantin/unser Mandant den Studienplatz tatsächlich erhalten, es sei denn, Abweichendes geht aus der Formulierung hervor (insbesondere bei Masterplatzklagen).

 
 

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Über uns

Als bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei  führen wir Studienplatzklagen zum Erhalt des Studienplatzes  in den Studiengängen, Medizin, Zahnmedizin und Psychologie, zudem Masterplatzklagen und Studienplatzklagen in höhere Fachsemester für Medizin und Zahnmedizin (Quereinsteiger).

Wir  helfen bei der Optimierung der Zulassungschancen über hochschulstart und nennen Ihnen kostenlos wichtige Kontaktadressen für Studienplätze im europäischen Ausland für Medizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin. Starten Sie jetzt Ihre Studienplatzklagen und studieren Sie schon bald im Studiengang Ihrer Wahl!

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