Bildungsrechtliche Verfahren im Hochschulrecht: Nach allen Regeln der Kunst und mit höchster Präzision geführt
Als Mandanten im gesamten Bundesgebiet bedienende Rechtsanwaltskanzlei liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Teipel & Partner Rechtsanwälte auf der Durchführung sogenannter Studienplatzklagen: Wir können Ihnen Ihre Zulassung zum Wunschstudium mit einer Studienplatzklage Medizin, Psychologie, Lehramt, Jura, BWL oder Soziale Arbeit mit guten Erfolgsaussichten verschaffen. Auch wenn Sie von einem Auslandsstudium in einen inländischen Studiengang oder von einem medizinverwandten Fach in die Medizin zu wechseln beabsichtigen, sind wir der richtige Ansprechpartner für die Ermöglichung und rechtliche Begleitung eines solchen Vorhabens im Rahmen einer Studienplatzklage Medizin im höheren Fachsemester als Quereinsteiger. Geben Sie jetzt Ihre Studienplatzklage in Auftrag und bald schon nehmen Sie Ihr Wunschstudium auf!
Gerne auch leisten wir Ihnen Hilfestellung bei den allerersten Schritten auf dem Weg zum Medizinstudium: Besprechen Sie mit uns die Optimierung Ihrer Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart) oder informieren Sie sich bei uns ohne Kosten über ein Auslandsstudium Medizin.
Rechtsanwalt Christian Teipel Partner
Rechtsanwalt Christian Teipel ist zuständig für
Rechtsanwalt Christian Teipel wurde 1977 in Iserlohn geboren und studierte nach dem Abitur und Wehrdienst von 2001 bis 2006 an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster (Westf.) und an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften.
Nach dem ersten Juristischen Staatsexamen 2007 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei BIRNBAUM Rechtsanwälte. Das Referendariat absolvierte Herr Rechtsanwalt Teipel von 2008 bis 2010 im Oberlandesgerichtsbezirk Köln beim Landgericht Aachen.
Im Jahr 2009 absolvierte er zudem ein Ergänzungsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer mit den Schwerpunkten Public Private Partnership und Vergaberecht. Unmittelbar im Anschluss an sein zweites Juristisches Staatsexamen im Jahr 2010 trat er in die Kanzlei BIRNBAUM & Partner als Rechtsanwalt ein. Zum 31. Oktober 2015 schied er aus der Sozietät aus.
Rechtsanwalt Christian Teipel war und ist Vertrauensanwalt mehrerer Allgemeiner Studierendenausschüsse. Neben der Beratung der Studierenden wurde er von den ASten mit der Wahrnehmung der Rechte von Studierenden in hochschul- bzw. prüfungsrechtlichen Verfahren, zur Erstellung von Gutachten und auch in eigenen Angelegenheiten beauftragt (u.a. AStA der Universität zu Köln, der RWTH Aachen, der Universität Kassel, der FernUniversität in Hagen, der Hochschule Niederrhein und der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf).
Zudem veröffentlichte er regelmäßig Artikel und Leitfäden in der „relatif“ (herausgegeben vom AStA der RWTH Aachen) und der „vorlaut“ (herausgegeben vom AStA der Universität zu Köln) zu hochschul - bzw. prüfungsrechtlichen Themen .Er ist zudem Betreiber des von ihm gegründeten Portals zum Prüfungsrecht http://www.facebook.com/pruefungsrecht, wo er regelmäßig über neue Entwicklungen, Tendenzen und aktuelle Entscheidungen im Prüfungsrecht informiert.
Rechtsanwältin Britta Schulte Partnerin
Rechtsanwältin Britta Schulte ist zuständig für
Rechtsanwältin Britta Schulte wurde 1979 in Münster (Westf.) geboren und studierte nach dem Abitur an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster (Westf.) und an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften.
Das Referendariat absolvierte Frau Rechtsanwältin Schulte von 2008 bis 2010 im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf.
Frau Rechtsanwältin Britta Schulte war mehrere Jahre für eine bekannte Düsseldorfer Sozietät tätig, in der sie namhafte Unternehmen im Bereich von Unternehmensgründungen, Restrukturierungen und Unternehmensverkäufen einschließlich der arbeitsrechtlichen Bezüge beriet und ausgewählte Einzelmandanten vertrat, bevor sie zu Teipel & Partner Rechtsanwälte wechselte.
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner ist zuständig für
Rechtsanwalt Dr. Küttner war viele Jahre lang Repetitor eines deutschlandweit tätigen juristischen Repetitoriums und als Seniorpartner einer überörtlichen Sozietät im Hochschul- und Prüfungsrecht tätig. Bis heute ist er als Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit der Juristenausbildung im Rahmen von Lehrtätigkeiten an der Universität zu Köln und dem Oberlandesgericht Köln betraut.
Oberregierungsrat Markus Lepszy, xxx
Of counsel (kooperation)
Oberregierungsrat Markus Lepszy, xxx ist zuständig für:
Oberregierungsrat Markus Lepszy wurde 1980 in Münster (Westf.) geboren und studierte nach dem Abitur und Wehrdienst von 2000 bis 2006 an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften. Währenddessen erwarb er 2004 an der University of Durham (Großbritannien) den Titel „Master of Laws – European Legal Studies (xxx). In der Folgezeit war er als Wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität zu Köln und als Repetitor tätig.
Sein Referendariat absolvierte er von 2009 bis 2011 im Oberlandesgerichtsbezirk Köln beim Landgericht Köln.
Nach kurzer Zeit als Richter bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ist er seit 2012 als Beamter des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes in einem Bundesministerium tätig.
Durch seine hauptberufliche Tätigkeit ist die Mitwirkung von Herrn Oberregierungsrat Lepszy bei einigen Mandaten (insbesondere bei Beteiligung des Bundes sowie bei juristischen Staatsprüfungen) ausgeschlossen.
Als bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei führen wir Studienplatzklagen zum Erhalt des Studienplatzes in den Studiengängen, Medizin, Zahnmedizin und Psychologie, zudem Masterplatzklagen und Studienplatzklagen in höhere Fachsemester für Medizin und Zahnmedizin (Quereinsteiger).
Wir helfen bei der Optimierung der Zulassungschancen über hochschulstart und nennen Ihnen kostenlos wichtige Kontaktadressen für Studienplätze im europäischen Ausland für Medizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin. Starten Sie jetzt Ihre Studienplatzklagen und studieren Sie schon bald im Studiengang Ihrer Wahl!