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Studienplatzklage Medizin Vorgehen - Medizinplatzklage.de

Unsere Vorgehensweise bei der Studienplatzklage Medizin

 
 

Kompaktdarstellung: Ablauf der Studienplatzklage Medizin bei Teipel & Partner Rechtsanwälte

 
 
Ablauf Studienplatzklage Medizin
 
 

Anruf

Sie rufen uns an (0800 | 44 44 762) und lassen sich kostenlos zu einer Studienplatzklage Medizin/Quereinstieg Medizin höheres Fachsemester und möglichen Zusatzmaßnahmen (Bewerbungsoptimierung) oder Alternativen (Auslandsstudium) beraten. Alternativ begrüßen wir Sie auch gerne persönlich in unserer Kanzlei in Köln (dort auch samstags und nach 18.00 Uhr) oder in einer unserer Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg oder in München. Ideal ist es, wenn Sie uns vor Ablauf der regulären Bewerbungsfrist (Sommersemester: 15. Januar; Wintersemester: 31. Mai für Altabiturienten, ansonsten 15. Juli) kontaktieren.

Ablauf Studienplatzklage Medizin
 
 

Unterlagen

Wir senden Ihnen die erforderlichen Unterlagen für eine Mandatierung mit weiteren Hinweisen per E-Mail und /oder per Post zu.

 


Ablauf Studienplatzklage Medizin
 
 

Fristen wahren: Der außerkapazitäre Zulassungsantrag.

Wir stellen die sog. „außerkapazitären Zulassungsanträge“ an den Universitäten. Dies ist die erste (außergerichtliche) Stufe der Studienplatzklage und stellt ein reines Formerfordernis dar, für welches jedoch strenge Regeln gelten. Damit ist (bei uns) nicht die Verpflichtung verbunden, zugleich auch die (deutlich teureren) gerichtlichen Verfahren in Auftrag zu geben. Der „außerkapazitäre Zulassungsantrag“ ist zur Fristwahrung (15.1. bzw. 15.7.) ausreichend, aber auch zwingend erforderlich.

Merke: Mit dem „außerkapazitären Zulassungsantrag“ konserviert man die Möglichkeit, ein späteres (gerichtliches) Verfahren – soweit notwendig – führen zu können. Daher sollte man diese fristwahrenden Anträge an möglichst vielen Universitäten stellen lassen.

 

Kosten: Keine.

Kosten: Keine.

Kosten (bei uns): 119,00 EUR – einschließlich Mehrwertsteuer und sämtlicher Pauschalen für Post und Telekommunikation je Universität (noch weit unterhalb der gesetzlichen Gebühren), maximal 2.380,00 EUR (auch bei mehr als 20 Anträgen).

 
 
 
Ablauf Studienplatzklage Medizin
 
 

Warten

Wichtig: Bei uns müssen Sie nicht zugleich mit den außerkapazitären Zulassungsanträgen (siehe Punkt 3) auch die teuren gerichtlichen Verfahren mit beauftragen. Dies ist weder erforderlich, noch ist dies förderlich. Vielleicht erhalten Sie den Platz ja doch noch im regulären Bewerbungsverfahren. Oder aber zwischen dem Fristablauf und dem späteren Zeitpunkt zur Einleitung der gerichtlichen Verfahren kommt es zu wichtigen Änderungen, neuen Entscheidungen etc., welche – im Positiven wie im Negativen -  Einfluss haben können auf die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage Medizin

Ablauf Studienplatzklage Medizin
 
 

Empfehlung

 Wir teilen Ihnen unsere Empfehlung mit, an welchen Universitäten, an denen wir den außerkapazitären Zulassungsantrag gestellt haben, wir die Einleitung der gerichtlichen Verfahren anraten. Sie erhalten eine detaillierte Kostenprognose je Universität – aufgeschlüsselt nach unserem Anwaltshonorar (auf Basis der gesetzlichen Mindestgebühren), den Gerichtskosten und den (soweit anfallend) gegnerischen Anwaltskosten.

Ablauf Studienplatzklage Medizin
 
 

Gerichtliche Verfahren

Wir leiten die gerichtlichen Verfahren gemäß der gemeinsam festgelegten Universitäten (siehe Punkt 5) ein. Wir zählen zu den  Kanzleien, die eigenen Sachvortrag vor den Verwaltungsgerichten leisten.  Sie erhalten bei uns selbstverständlich und unaufgefordert Kopien unserer Schriftsätze. Auch während des Verfahrens und danach stehen wir für Sie -ohne Mehrkosten – jederzeit gerne bereit.

 

Kosten: Keine.

Kosten: Keine.

Kosten:  Nach Aufschlüsselung, abhängig von der jeweiligen Universität.

 

Teipel & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Unsere Strategie bei Studienplatzklagen Medizin

Die richtige Strategie bei einer Studienplatzklage Medizin markiert nicht selten den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg. Alle unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können eine jahrelange Berufserfahrung vorweisen.

Für alle Verfahren von Studienplatzklagen gilt: Der Erhalt des Studienplatzes für unsere Mandantinnen und Mandanten ist unser oberstes Ziel. Daher bearbeiten unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auch nicht "alle alles", also sämtliche Studiengänge, sondern thematisch jeweils einen Studiengang. Aus unserer Sicht besteht ansonsten die Gefahr, alles zu machen, doch eben nichts richtig.  


Daher entwickelt die für den jeweiligen Studiengang zuständige Rechtsanwältin bzw. der für den jeweiligen Studiengang zuständige Rechtsanwalt gemeinsam mit Ihnen im persönlichen Gespräch eine individuelle Strategie im Rahmen der Studienplatzklagen zur Erlangung des Studienplatzes, ob dies nun in Medizin, Zahnmedizin, Psychologie, Lehramt, Soziale Arbeit oder als Quereinsteiger in die höheren Fachsemester der Medizin oder der Zahnmedizin der Fall sein sollte.  


Wir zeigen Ihnen auf, wo Verfahren unseres Erachtens erfolgversprechend sind und sagen Ihnen auch ehrlich, wo dies nicht der Fall ist. Wir beraten Sie umfassend und transparent zu Chancen, Risiken und Kosten. Auch der "Umweg" über das Ausland kann eine Alternative darstellen - sofern dieses Vorhaben von Beginn an klug und umsichtig geplant ist. Auch hier stellen wir gerne die notwendigen Kontakte her und planen gemeinsam mit Ihnen schon jetzt den Zeitpunkt und die Gestaltung Ihrer Rückkehr nach Deutschland. 


Wir arbeiten nicht mit starren „Rankings“, sondern berücksichtigen Ihre individuellen Voraussetzungen. Wenn ein Verwaltungsgericht bei der Verteilung der weiteren Studienplätze auch die Abiturnote mit berücksichtigt, ist dies in die strategischen Erwägungen miteinzubeziehen – ganz gleich, ob Sie nun ein gutes oder nicht so gutes Abitur vorweisen, es ist ein verfahrenserhebliches Kriterium. Daher ziehen wir eine individuelle Beratung einem starren Ranking vor.


Im Rahmen der Studienplatzklagen für einen Studienplatz in Psychologie, BWL, Jura, Soziale Arbeit wirken wir nachhaltig auf einen schnellen Zulassungsvergleich hin. Nicht zuletzt durch unsere Expertise im Prüfungsrecht kennen wir viele Justitiarinnen und Justitiare persönlich. Eines möchten wir an dieser Stelle dennoch in aller Offenheit betonen: Dies vermag den Zulassungsvergleich als solchen nicht zu begründen. Die Entscheidung wird nicht danach getroffen, „wen man kennt und wen man nicht kennt“. An derartigen „Mauscheleien“ beteiligen wir uns nicht.  


Bei der Studienplatzklage Medizin kann sich beispielsweise auch eine sog. Bewerbungsoptimierung als Mittel der Wahl erweisen. Wenn sich eine solche Bewerbungsoptimierung in Ihrem Fall anbietet, empfehlen wir diese auch. Durch die „Doppelstrategie“ stellen wir vorsorglich dennoch die fristwahrenden außerkapazitären Zulassungsanträge – und konservieren damit für „den Fall der Fälle“ die Möglichkeit der anschließenden Durchführung einer Studienplatzklage Medizin

Wir sagen Ihnen an dieser Stelle auch ganz ehrlich, dass ein solches Vorgehen für uns wirtschaftlich schlechter ausfällt, als wenn Sie unserer Empfehlung folgen würden, 15 – 20 Hochschulen zum Erhalt eines Studienplatzes in Medizin zu verklagen. 


  • Eine Anwaltsmandatierung ist jedoch auch Vertrauenssache. Und wir möchten, dass Sie uns dieses Vertrauen schenken. Sie werden feststellen, dass wir es verdienen.

 
 

Nehmen Sie hier Ihre Buchung für eine Erstberatung bequem online vor

Die Erstberatungen erfolgen bei uns immer durch unsere Rechtsanwältinnnen und Rechtsanwälte. Auch bei Studienplatzklagen sprechen Sie bei uns nicht mit Mitarbeiterinnen im Sekretariat, sondern immer mit Rechtsanwalt Christian Teipel.


Teipel & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Unsere Vorgehensweise bei einer Studienplatzklage Medizin

1. Teil: Vorbereitung

"Die Vorbereitung ist zumindest für Turnierspieler heute wesentlicher Teil der Beschäftigung mit dem Schachspiel. Zur Vorbereitung gehören das Erarbeiten eines Eröffnungsrepertoires, die Beschäftigung mit den wichtigsten Endspielen sowie das Kennenlernen und Herausarbeiten gewisser Schemata im Mittelspiel. 

MEYERS Schachlexikon

Wir stehen Ihnen von Beginn an als verlässlicher Partner zur Seite und begleiten Ihre Verfahren fortlaufend. Gemeinsam mit Ihnen werden wir eine individuelle Strategie entwickeln, um Sie auf dem Weg zur Erlangung Ihres Studienplatzes in Medizin oder Zahnmedizin zu begleiten. Und diese individuelle Betreuung beginnt bei uns mit der Beratung und nicht erst danach. Daher erhalten Sie bei uns einen festen Termin, ob telefonisch oder persönlich, auf den wir uns vorbereiten und in dessen Rahmen wir uns Zeit für Sie nehmen.

Auf manchen Internetseiten werden Sie lesen, dass man in "individuellen Gesprächen" eine "optimale Strategie" in Abstimmung mit Ihnen "gemeinsam entwickle" und die Hochschulen mit Ihnen festlege, wobei man aus "Erfahrung wisse", wo dies erfolgreich sei und wo nicht. 

  • Dies ist unseres Erachtens gerade keine optimale Strategie. So laufen auch bei Studienplatzklagen Medizin die Fristen zum jeweiligen Wintersemester beispielsweise bereits mit der regulären Bewerbungsfrist, also am 15.7. ab. Zu diesem Zeitpunkt aber sind die Zulassungszahlen, die nach unserer Einschätzung ein nicht unerhebliches Indiz für die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage Medizin darstellen, noch gar nicht veröffentlicht. Es existiert ebenfalls Rechtsprechung, nach welcher die entsprechenden Anträge nicht früher als einen Monat vor Ablauf der Frist für die erste Stufe der Studienplatzklagen (=die Stellung der sog. außerkapazitären Zulassungsanträge) gestellt werden dürfen. 

  • Wenn Ihnen daher empfohlen werden oder Sie lesen sollten, dass die gerichtlichen Eilanträge "zeitnah" oder "unmittelbar" nach den außerkapazitären Zulassungsanträgen gestellt werden, sollten Sie wachsam sein: Unseres Erachtens werden diese Anträge dann zu einem nicht unerheblichen Teil auf einen bloßen Verdacht hin gestellt; sei es, weil man sich nicht die Mühe macht, die konkreten Zulassungszahlen zu analysieren, sei es, dass man diesen Umstand überhaupt nicht kennt oder gar, dass man das Mandat schnell "unter Dach und Dach" haben möchte. 

  • Wir gehen anders vor: Unsere außerkapazitären Zulassungsanträge stellen wir an einer Vielzahl von Universitäten. Hierfür bezahlen Sie exakt 119,00 EUR pro Antrag - einschließlich Umsatzsteuer und etwaiger Pauschalen für Porto und Telekommunikation, allerdings nie mehr als 2.380,00 EUR, auch wenn Sie - was durchaus vorkommt - mehr als 20 außerkapazitäre Anträge durch uns stellen lassen. Diese verfolgen zunächst nur einen Zweck: Die Konservierung der Möglichkeit der späteren gerichtlichen Verfahren. Daher leiten wir die gerichtlichen Verfahren eben auch nciht "zeitnah" oder "unmittelbar" nach den außerkapazitären Zulassungsanträgen ein, sondern warten zunächst, bis die Zulassungszahlen veröffentlicht sind. Nach deren Überprüfung und  Analyse wählen wir sodann mit Ihnen aus den Hochschulen (und ggfs. weiteren), an denen wir die außerkapazitären Zulassungsanträge gestellt haben, diejenigen aus, welche wir erfolgversprechend halten. In der Regel sind dies durchaus weit weniger Hochschulen als die, an denen wir die außerkapazitären Zulassungsanträge gestellt haben. 

  • Unsere individuelle Strategie geht aber noch einen Schritt weiter, indem wir zeitlich noch früher ansetzen: Schon bereits im Rahmen der Bewerbung können - und sollten - die hochschulen berücksichtigt werden, an denen später Studienplatzklagen geführt werden sollen. Nicht nur, wenn Sie ein gutes Abitur von bis zu 2,0 aufweisen und eine Bewerbungsoptimierung für Sie der vielleicht bessere und erfolgversprechendere Weg zum Studienplatz in der Medizin oder Zahnmedizin wäre, sondern auch dann, wenn Ihr Abitur jenseits dieses Bereiches von 2,0 liegt, da die späteren verfahren der Studienplatzklage stellenweise eine recht strenge Anbindung an die Bewerbung im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vorsehen. 
Die wirklich kluge und umsichtige Strategie bei einer Studienplatzklage Medizin beginnt daher nach unserer festen Überzeugung nicht erst nach der Bewerbung, sondern davor. 

2. Teil: Eröffnung

"Die Eröffnung ist die erste Phase einer Schachpartie, in der es zur Entwicklung der Figuren kommt und die daher zwischen dem zehnten und zwanzigsten Zug abgeschlossen ist. Die meisten Schachspieler haben sich heutzutage auf bestimmte Eröffnungsvarianten spezialisiert, sodass die eigentliche Partie erst nach einer ganzen Reihe rasch ausgeführter Eröffnungszüge beginnt. - MEYERS Schachlexikon

MEYERS Schachlexikon

Auf der ersten Stufe der Studienplatzklage Medizin stellen wir die außerkapazitären Zulassungsanträge an den erfolgversprechenden Hochschulen. Diese haben wir auf Ihre individuellen Wünsche hin und insbesondere in Bezug auf das Vorliegen verteilungsrelevanter Kriterien ebenso umsichtig wie vorausschauend ausgewählt. Entscheidend ist nicht allein, an welchen Hochschulen weitere Studienplätze zur Verfügung gestellt werden müssten, sondern auch, nach welchen Kriterien diese dann zu verteilen wären.  

3. Teil: Mittelspiel

"Das Mittelspiel ist die Phase der Schachpartie zwischen Eröffnung und Endspiel. Die meisten Schachspieler sehen das Mittelspiel als den bedeutendsten und interessantesten Spielabschnitt an. Aufgrund der Vielzahl der Steine, die alle bereits mehr oder weniger aktiv am Spielgeschehen teilnehmen, offenbart sich im Mittelspiel die ganze sachliche Vielfalt. Gegensätzliche Ideen und Spielauffassungen prallen hier am deutlichsten aufeinander, versteckte Kombinationen und Möglichkeiten werden im Mittelspiel am ehesten übersehen. Im Mittelspiel ist der Schachspieler am stärksten darauf angewiesen, ihm bekannte Motive und Leitsätze auf immer neue Stellungen in geeigneter Weise zu übertragen. Kreativität ist deshalb in dieser Phase des Spiels besonders gefragt. - MEYERS Schachlexikon

MEYERS Schachlexikon

Die zweite Stufe der Studienplatzklage Medizin stellt das Gerichtsverfahren dar. Im Rahmen dieser Eilverfahren ist es unser Bestreben, Ihren und unseren eigenen Ansprüchen nach eigenständigem Sachvortrag Rechnung zu tragen. Da aber die Gefahr besteht, dass dieser eigene Sachvortrag anderen Klägern von Studienplatzklagen zugerechnet wird, kann es sich aus verfahrensstrategischen Erwägungen heraus durchaus empfehlen, einige Argumente zunächst zurückzustellen und diese erst in der zweiten gerichtlichen Instanz vorzubringen, da die Gerichte im Rahmen der sog. Beschwerdeverfahren nur noch eigenen Sachvortrag berücksichtigen.  

4. Teil: Endspiel

Das Endspiel ist die Schlussphase einer Schachpartie. Es ist gekennzeichnet durch erheblich reduziertes Material auf dem Brett. Zu Unrecht schätzen vor allem Anfänger das Endspiel manchmal als langweilig ein. Wie Schachmeister immer wieder zeigen, erfordert vor allem das Endspiel ein enormes Wissen und hohe Kunstfertigkeit. - MEYERS Schachlexikon

MEYERS Schachlexikon

Wie bereits im Mittelspiel ausgeführt, berücksichtigen die Gerichte in der zweiten Instanz nur noch eigenen inhaltlichen Sachvortrag. Daher ist die Anzahl der verbliebenen Klägerinnen und Kläger von Studienplatzklagen und der sie vertretenden Kanzleien in der zweiten Instanz deutlich reduziert. Spätestens hier trennt sich die Spreu vom Weizen.  

 
 
Teipel & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Studienplatzklage für Medizin und Zahnmedizin bei einem Abiturdurchschnitt von 2,0 oder besser

Manche Studienplatzbewerberinnen und Studienplatzbewerber mögen im Rahmen der fristwahrenden Einleitung von Studienplatzklagen einwenden, dass sie nicht wüssten, ob sie nicht eventuell doch noch den begehrten Studienplatz regulär durch   hochschulstart  erhalten würden. 


Dies ist nicht unrichtig und nachvollziehbar, betrifft indes nur einen kleinen Kreis der Studienplatzbewerberinnen und Studienplatzbewerber, und zwar diejenigen, die sich mit ihrem Abiturdurchschnitt sehr nahe an den sogenannten Grenzwerten befinden. Wer hingegen einen Abiturdurchschnitt jenseits von 2,0 aufweist, hat in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin oder Psychologie kaum eine Chance, den Studienplatz im regulären Vergabeverfahren zu erhalten. 

Da wir jedoch keine Selektion von Mandantinnen und Mandanten vornehmen, sondern alle jungen Menschen bei dem Erhalt ihres Studienplatzes unterstützen möchten, haben wir dies dennoch zum Anlass genommen, um auch für den benannten kleinen Kreis eine faire und auf deren Bedürfnisse zugeschnittene Lösung zu entwickeln: 

Im Rahmen der Studienplatzklagen für Medizin oder Zahnmedizin bieten wir daher eine innerkapazitäre Bewerbungsoptimierung an, welche optional zugleich die fristwahrende Antragstellung der außerkapazitären Zulassungsanträge beinhaltet und auf diese Weise Studienplatzklagen auch dann noch ermöglicht, falls es wider Erwarten zu einer Ablehnung gekommen sein sollte, die jedoch keine weiteren Kosten verursacht, falls die Bewerberin oder der Bewerber durch diese Bewerbungsoptimierung einen regulären Studienplatz erhalten hat.


Was ist eine Studienplatzklage Medizin?

Unter einer Studienplatzklage Medizin oder Medizinplatzklage versteht man ein kombiniert außergerichtlich-gerichtliches Verfahren, mit dem weitere, zusätzliche Studienplätze festgestellt werden können. Es ist so, dass eine Ablehnung Ihrer Bewerbung für einen Studienplatz Medizin (soweit Sie die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen) immer auf einer Behauptung basiert, nämlich dass es mehr Studienplatzbewerberinnen und Studienplatzbewerber gegeben hat als Studienplätze vorhanden sein sollen.


Wie viele Studienplätze eine Universität jedoch zur Verfügung stellen muss, darf Sie nicht einfach willkürlich festlegen, sondern muss dies anhand bestimmter gesetzlicher Kriterien berechnen. Dieser Berechnungsvorgang ist außerordentlich umfangreich und kompliziert - und damit fehleranfällig. Diese Fehler werden im Rahmen einer Studienplatzklage aufgedeckt und können zu weiteren, zusätzlichen Studienplätzen führen - allerdings nur für diejenigen, die ein solches Verfahren auch geführt haben.

Wann sollte ich mit Ihnen Kontakt aufnehmen?

Bitte nehmen Sie bereits im Vorfeld Ihrer regulären Bewerbung Kontakt zu uns auf. Ihre reguläre Bewerbung hat ganz maßgeblichen Einfluss auf die Erfolgschancen einer Studienplatzklage Medizin, daher stimmen wir diese gerne im Vorfeld mit Ihnen ab. Kosten entstehen Ihnen hierdurch keine. Insbesondere bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einem guten Abiturdurchschnitt und Zusatzqualifikationen (insbesondere TMS) kann es sich aber durchaus auch anbieten, eine Bewerbungsoptimierung in Bezug auf den regulären Erhalt des Studienplatzes vorzunehmen. Die reguläre Bewerbung fällt dann regelmäßig anders aus, als wenn der Fokus auf eine eventuelle spätere Klage gelegt werden würde. Daher unsere klare Empfehlung: Nehmen Sie vor Ihrer regulären Bewerbung Kontakt zu uns auf: Kostenlos und unverbindlich.

Welche Fristen muss ich bei einer Studienplatzklage Medizin beachten?

Bitte beachten Sie insbesondere die Bewerbungsfristen für ihre reguläre Bewerbung. Dies ist für das Sommersemester immer der 15.1., für das Wintersemester der 15.7. und für Altabiturientinnen und Altabiturienten für das 1. Fachsemester bereits der 31.5. Die Fristen für die (lediglich erste, vorgerichtliche Stufe der) Studienplatzklage Medizin entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

Ist meine Abiturnote bei der Medizinplatzklage von Bedeutung?

Ja! Häufig werden Sie lesen, dass Ihre Abiturnote keine Rolle bei einer Studienplatzklage Medizin spiele. Das ist nicht richtig. So dürfen Sie an manchen Universitäten nur mit einer bestimmten Mindestnote im Abitur klagen. Nicht selten ist zudem erforderlich, dass Sie Universitäten mit der 1., 2. Oder 3. Ortspräferenz in der AdH-Quote belegt haben müssen, um dort klagen zu dürfen

Muss ich auf jeden Fall klagen?

Nein. Gerade bei den Bewerberinnen und Bewerbern mit einem guten Abiturdurchschnitt besteht durchaus die Möglichkeit, regulär den Studienplatz zu erhalten. Dies führt verständlicherweise zu Verunsicherung. Leider enden die Fristen für eine Studienplatzklage – scheinbar – bereits vor Erhalt der Ablehnungsbescheide. ABER: Diese Fristen beziehen sich lediglich auf das der eigentlichen Studienplatzklage vorgeschaltete vorgerichtliche Verfahren. Hier muss durch uns lediglich ein bestimmter Antrag gestellt werden, mit dem man sich die Möglichkeit erhält bzw. eröffnet, später überhaupt klagen zu dürfen. Dieser vorgerichtliche Antrag stellt mit Abstand den geringsten Kostenfaktor dar. Es ist aber leider noch immer vorzufindende Unsitte, mit diesem Fristablauf auch zugleich eine Verpflichtung oder Festlegung der Universitäten für das eigentliche Klageverfahren verbinden zu wollen. Das ist weder mandantenfeundlich noch ist es in der Sache empfehlenswert, insbesondere ist dies nicht notwendig und auch nicht förderlich. Erhalten Sie den gewünschten Studienplatz nämlich doch noch regulär, haben Sie viel Geld für etwas ausgegeben (nämlich die Gerichtsverfahren), was Sie gar nicht benötigt hätten.  Daher beachten wir strikt die Zweistufigkeit einer Studienplatzklage: Zunächst stellen wir nur die zur Fristwahrung notwendigen und kostengünstigen vorgerichtlichen Anträge. Damit ist keine weitere Verpflichtung verbunden. Erst einige Wochen später, wenn weitere wichtige Informationen zur Beurteilung der Erfolgsaussichten an einzelnen Universitäten vorliegen und unsere Analysen abgeschlossen sind, erhalten Sie eine separate schriftliche Empfehlung von uns, welche der Universitäten wir für das gerichtliche Verfahren empfehlen. Auf Grundlage dieser Empfehlung können Sie dann noch immer völlig frei entscheiden, ob Sie die gerichtlichen Verfahren wie vorgeschlagen oder ggfs. modifiziert führen möchten oder ob Sie insgesamt davon Abstand nehmen möchten – egal aus welchem Grun

Ich habe eigentlich ein gutes Abitur. Und jetzt?

Bei einem guten Abitur und bei Vorliegen bonierbarer Zusatzqualifikationen kann sich eine Bewerbungsoptimierung als Mittel der Wahl darstellen. Hierbei ermitteln wir individuell und händisch (im Gegensatz zu der häufig überwiegend computergestützten Auswertung sogenannter Studienberater) für Sie die optimale Rangfolge der Ortspräfenzen in der AdH-Quote. Sie erhalten darüber eine schriftliche Ausarbeitung einschließlich detaillierter Erläuterung und insbesondere auch im Hinblick auf mögliche Alternativen. Auf diese Weise können Sie anhand einer verlässlichen und fundierten Grundlage Ihre persönliche Entscheidung treffen. Vorab prüfen wir – kostenlos und unverbindlich -, ob eine solche Bewerbungsoptimierung in Ihrem Fall überhaupt sinnvoll und erfolgversprechend ist. Sollten wir dies bejahen, können Sie sich noch immer für oder gegen eine Bewerbungsoptimierung entscheiden, die wir mit 2.380,00 EUR berechnen. Optimal ist es, wenn Sie diese zusätzlich mit den zur Fristwahrung lediglich erforderlichen vorgerichtlichen Anträgen einer Studienplatzklage kombinieren, auf welche Sie bei gleichzeitiger Beauftragung der Bewerbungsoptimierung einen Nachlass von 50% erhalten.

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten bei einer Studienplatzklage Medizin und wovon hängen diese ab?

Die Frage nach den Erfolgsaussichten zählt mit der Kostenfrage zu den häufigsten und wichtigsten Fragen bei einer Studienplatzklage Medizin. Hier möchten wir für Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz stehen.  Es wird Vieles zum Thema Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage Medizin geschrieben und leider ist vieles davon schlichtweg unwahr. Die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage Medizin hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, die sich nur schwierig pauschal erfassen und prognostizieren lassen. Wesentlich für die Erfolgsaussichten ist beispielsweise der Zeitpunkt, zu dem sie Kontakt zu uns aufnehmen (bitte unverbindlich vor dem Fristende für die reguläre Bewerbung), da bei einer späteren Kontaktaufnahme erfolgversprechende Universitäten wegen Fristablaufs nicht mehr für eine Medizinplatzklage zur Verfügung stehen können. Auch Ihre reguläre Bewerbung ist von hoher Bedeutung für die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage Medizin. Hierzu beraten wir Sie gerne und kostenfrei. Auch Ihre Abiturnote kann durchaus Einfluss auf die Erfolgschancen haben. Letztlich ist entscheidend, ob die Universität Fehler im Rahmen ihrer Kapazitätsberechnung begangen hat. Verlässlich lässt sich dies im Vorfeld nicht vorhersagen, da die Kapazitätsberechnungsunterlagen leider immer erst im Rahmen der Gerichtsverfahren zur Verfügung gestellt werden. Gleichwohl existieren Indizieren und Erfahrungswerte, anhand derer eine Erfolgsprognose vorgenommen werden kann. Entscheidend für den Erfolg einer Studienplatzklage Medizin ist damit auch eine kluge Auswahl der zu verklagenden Universitäten, welche einen sinnvollen Ausgleich zwischen Kosten, Chancen und Risiken darstellen sollte. Letztlich ist auch die Anzahl der Klägerinnen und Kläger von wesentlicher Bedeutung für die Erfolgsaussichten einer Medizinplatzklage. Soweit Sie – gar nicht selten – von Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage Medizin von 50, 60 oder sogar 70% zum 1. Fachsemester lesen, sagen wir an dieser Stelle ganz ehrlich, dass wir dies für bloße Utopie halten. Wir führen als Kanzlei jährlich rund zweitausend vorgerichtliche und gerichtliche Verfahren der Studienplatzklage Medizin zum 1. Fachsemester und für die höheren Fachsemester Medizin (Vorklinik und Klinik). Wir kennen daher die gerichtlichen Entscheidungen und wissen, wo es wie viele weitere Studienplätze gab. Die vorgenannten Werte von 50% und mehr an Erfolgswahrscheinlichkeit sind nach unserer Auffassung bloßes (wenngleich werbewirksames) Wunschdenken und haben mit der Realität nach unserem Dafürhalten nichts zu tun. Das ist zwar schade, aber es ist ehrlich. Und Ehrlichkeit sollte das Mindeste sein, was ein Anwalt seinen (potentiellen) künftigen Mandantinnen und Mandanten entgegenbringt. Hierfür stehen wir. Ohne Wenn und Aber.

Wie lange dauert eine Studienplatzklage Medizin?

Bei Studienplatzklagen Medizin handelt es sich - wie bei allen Studienplatzklagen - grundsätzlich um sog. Eilverfahren, d.h. beschleunigte gerichtliche Verfahren. Auch wenn diese deutlich schneller durchgeführt werden, sind Studienplatzklagen dennoch kompliziert und umfangreich - auch für die Gerichte. Grundsätzlich sollten Sie drei bis sechs Monate Dauer für eine Studienplatzklage Medizin einkalkulieren.

 

Danach richtet sich bisweilen auch, ob Sie den Studienplatz Medizin bei einem Erfolg der Studienplatzklage noch in dem Semester für sich in Anspruch nehmen können (Ihr Studium beginnen können), oder ob Sie noch ein halbes Jahr oder ein Jahr warten müssen - in diesem Fall bleibt Ihnen der Studienplatz aber auf jeden Fall erhalten.

Kann ich nur einmal klagen?

Nein, Sie können und dürfen beliebig oft klagen. Wenn Sie sich beispielsweise erst recht spät (nach dem 15.7. für das Wintersemester) für diesen Weg entscheiden haben, so dass nur noch deutlich weniger Universitäten für eine Klage zur Verfügung stehen, als wenn Sie vor dem 15.7. mit uns Kontakt aufgenommen hätten, spricht dennoch nichts dagegen, an den verbliebenen, empfehlenswerten Universitäten, eine Studienplatzklage Medizin zu führen. Sie verwirken ihr Klagerecht damit nicht.

Werden die Medizin Studienplätze pro Kanzlei verteilt?

Nein, die Studienplätze werden unter allen Klägerinnen und Klägern verteilt. Der Umstand, dass wir sehr viele Verfahren führen, mindert Ihre Erfolgsaussichten demnach nicht im Geringsten.

Erhalte ich eine individuelle Betreuung bei meiner Studienplatzklage Medizin von Teipel & Partner?

Trotz der Vielzahl der von uns geführten Verfahren ist uns eine persönliche Betreuung sehr wichtig. Sie erhalten von Beginn an einen festen Ansprechpartner für Ihre Verfahren und auch dessen Durchwahlnummer. Dieser ist grundsätzlich auch dann erreichbar, wenn er (oder sie) einmal nicht vor Ort sein sollte, da unsere Mobiltelefone dank unserer modernsten Telefonanalge gleichzeitig als Nebenstelle dienen. Sollten Sie Ihren Ansprechpartner dennoch einmal nicht erreichen, werden Sie nach Ihrer Wahl zu unserer Telefonzentrale verbunden oder Sie können Ihrem Ansprechpartner eine individuelle Mailboxnachricht hinterlassen. Diese Audiodatei verschickt unsere Telefonanalge automatisch an das jeweilige Mobiltelefon Ihres Ansprechpartners. In aller Regel erhalten Sie einen Rückruf noch am selben Tag, spätestens innerhalb von 24 Stunden (werktags).

Wie werde ich über das laufende Verfahren meiner Studienplatzklage Medizin von Ihnen informiert?

Wir stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens mit einem persönlichen Ansprechpartner zur Seite. Außerdem erhalten Sie Zugang zu einem speziell geschützten Bereich, wo Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihrer Verfahren einsehen und Dokumente herunterladen, als fehlend gekennzeichnete Unterlagen hochladen oder Rechnungen einsehen können. Über eine Statusänderung werden Sie automatisch per E-Mail oder SMS informiert. Diese Softwarelösung wird in diesem Funktionsumfang exklusiv für uns entwickelt und stellt derzeit das Maß an moderner Aktenführung und Mandatskommunikation dar.

Wie hoch sind denn die Kosten für eine Studienplatzklage Medizin bei Teipel & Partner?

Hier unterscheidet man zwischen den Kosten im vorgerichtlichen und im gerichtlichen Verfahren. Vorgerichtlich berechnen wir lediglich 119,00 EUR pro Antrag bzw. pro Universität, keinesfalls aber mehr als 2.380,00 EUR. Hiervon ist das gesamte vorgerichtliche Verfahren abgedeckt.

Im Falle der gleichzeitigen Beauftragung einer Bewerbungsoptimierung erhalten Sie einen Nachlass von 50% auf die vorgerichtlichen Anträge; Sie erhalten ferner als Bestandsmandantin und als Bestandsmandant einen Nachlass von 50% und auch einen 50%-igen „Geschwisterbonus“ (für jein Kind). Diese Boni können auch kombiniert werden.

 

Dies wird zuweilen teurer, manchmal noch günstiger angeboten, dann allerdings regelmäßig um den Preis teurerer Abrechnungen in den Gerichtsverfahren. Am Ende zahlt man also drauf. Wir halten aber nichts davon, eine nur geringfügig günstigere Abrechnung in den vorgerichtlichen Verfahren auf Kosten einer teureren Abrechnung in den gerichtlichen Verfahren vorzunehmen. Unser Tipp: Vergleichen Sie! Die Kostenkonstellationen für die gerichtlichen Verfahren auf Basis der günstigsten zulässigen Abrechnung auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren haben wir auf unseren Seiten dargestellt. Hiernach rechnen wir ab. Bei uns gibt es keine „Mindestbeträge“ und auch keine versteckten Kosten. Und das geben wir Ihnen auch schriftlich.

Was halten Sie von Pauschalhonoraren?

Offen gesprochen: Bei Studienplatzklagen Medizin halten wir von Pauschalhonoraren überhaupt nichts. Diese sind nur scheinbar günstig. Die gesetzlichen Gebühren, nach denen wir abrechnen, stellen die berufsrechtlich zulässige Untergrenze in den gerichtlichen Verfahren dar. Weniger dürfen wir nicht berechnen. Daher können Pauschalhonorare auch grundsätzlich nicht günstiger sein, weil sie es nicht sein dürfen. Achten Sie insbesondere darauf, worauf sich diese beziehen: Häufig ist damit nur das eigene Anwaltshonorar abgedeckt, nicht hingegen die Gerichtskosten und die gegnerischen Anwaltskosten.

Wenn Ihnen beispielsweise für 6.000,00 EUR bis zu 15 Verfahren angeboten werden, sollten Sie aufmerksam sein. Zum einen ist dies lediglich eine Maximalanzahl an Verfahren, zum anderen sollten sie bedenken: Wirklich lohnenswert ist dies nur dann, wenn sie tatsächlich um die 15 Verfahren führen. Dann aber müssen sie auch 15-fach Gerichtskosten bezahlen und sehr häufig noch die gegnerischen Anwaltskosten. Am Ende steht ein hoher Gesamtbetrag. Dabei sind 15 Verfahren nur in den seltensten Fällen empfehlenswert, fast immer kommen Sie mit – zum Teil deutlich – weniger Verfahren aus, ohne Abstriche in den Erfolgsaussichten machen zu müssen.  Wenn diese dann lediglich nach den gesetzlichen Gebühren berechnet werden, bezahlen Sie deutlich weniger.

 

Achten Sie in diesem Zusammenhang auch darauf, dass keine Mindestbeträge für Verfahren (insbesondere die Gerichtsverfahren) vereinbart werden. Auch hier bezahlen Sie im Regelfall mehr als dies bei Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren der Fall wäre, nicht weniger.

Was ist Ihre Meinung zu einem Medizinstudium im Ausland?

Ein Auslandsstudium wird häufig als DIE Lösung angepriesen, den ersehnten Studienplatz Medizin zu erhalten. Dabei verweisen die zahlreichen Studienplatzvermittlungsagenturen, die in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen sind, werbewirksam darauf, dass die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen in Deutschland angerechnet werden würden. Das ist richtig und dennoch ist es nicht die ganze Wahrheit: Soweit damit nämlich – wie wir aus zahlreichen Gesprächen wissen – die Vorstellung hervorgerufen wird, dass eine Rückkehr nach Deutschland – häufig geplant nach dem Physikum  –  gut möglich oder recht unproblematisch sei, ist dies nicht so: Für einen Wechsel in ein höheres Fachsemester – egal ob vorklinischer oder klinischer Studienabschnitt – benötigen Sie nämlich einen freien Studienplatz, den es in den höheren Fachsemestern nur sehr selten gibt. Gerade die Plätze im 5. Fachsemester – im klinischen Studienabschnitt – werden häufig nach einer Physikumsgesamtnote (oder bevorzugt an inländische Teilstudienplatzinhaber) vergeben – welche die ausländischen Universitäten aber nicht ausweisen (können). Daher wird eine „fiktive Physikumsnote“ von 4,0 gebildet, womit man bei den zu berücksichtigenden Bewerberinnen und Bewerbern ganz ans Ende rutscht. Letztlich verlagern Sie das Problem daher häufig nur in zeitlicher Hinsicht und laufen Gefahr, mit einem „halben Medizinstudium“ im Ausland dazustehen. Hilfe kann auch hier die Studienplatzklage Medizin in ein höheres Fachsemester bieten, allerdings stellt auch dies keine Garantie für einen erfolgreichen Wechsel nach Deutschland dar. Erschwerend kommt hinzu, dass Sie nach neuerer Rechtsprechung an einzelnen Standorten gar nicht mehr klagen dürfen, wenn Sie im Ausland einen Studienplatz Medizin innehaben. Dies wird leider häufig unerwähnt gelassen, schlichtweg nicht gewusst oder ignoriert. Zu einer ehrlichen Beratung und seriösen Mandatsführung zählt aber eben auch (und nicht minder), auf Risiken hinzuweisen und von der Durchführung bestimmter Verfahren abzuraten.

 

Wenn Sie hingegen das Auslandsstudium mit der Maßgabe aufnehmen, es dort auch beenden zu wollen, spricht nichts gegen ein Auslandsstudium. Ob Sie sich der Hilfe einer Vermittlungsagentur bedienen, ist freilich Ihre ganz persönliche Entscheidung. Wir unterhalten als Kanzlei keinerlei geschäftliche Beziehungen zu einer solchen Agentur. Unser Tipp: Informieren Sie sich sorgfältig und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin vor Ort; nicht bei den zahlreichen Informationsveranstaltungen, sondern in dem jeweiligen Büro. Es bietet sich ferner an, sich näher mit den Personen zu befassen, die eine solche Agentur leiten.

Warum Teipel & Partner für eine Studienplatzklage Medizin?

Wir könnten Ihnen an dieser Stelle viel dazu schreiben, was uns auszeichnet und was uns unterschiedet: Dass unsere Rechtsanwälte Spezialisten in ihren Bereichen sind, dass wir und unsere Rechtsanwälte über umfangreiche Erfahrung und Erfolge auch in den schwierigen Verfahren vor Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen verfügen, über die stellenweise „guten“ Examensnoten, darüber, dass (mehrere unserer) Rechtsanwälte von Teipel & Partner bereits mehrere Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (erfolgreich!) geführt haben usw. usw.

In Kapazitätsverfahren aber geht es auch und in nicht unerheblichem Maße um Berechnungen, also um Mathematik. Hier gilt für uns: „Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande.“ Daher arbeiten wir intensiv mit Mathematikern zusammen, die exklusiv für uns auch eigene Formeln zu häufig auftretenden Problemen der Kapazitätsberechnungen entwickelt haben. Im Übrigen gilt: Wir möchten an dieser Stelle lieber Andere für uns sprechen lassen. Die zahlreichen, ausnahemslos echten und authentischen Bewertungen geben eine verlässliche Aussicht darauf, wie wir auch Ihr Verfahren führen werden. Bei aller juristischeren Kompetenz werden wir insbesondere für unsere besondere Kanzleikultur gelobt: Für unsere Ehrlichkeit, für die Transparenz, die Erreichbarkeit, für unser Kommunikationsverhalten ebenso wie für unsere Beharrlichkeit. Kurzum: Für unsere Persönlichkeit. Daher möchten wir Sie an dieser Stelle lediglich bitten, uns Ihr Vertrauen und Ihre Zeit für einen Telefonanruf zu schenken. Sie werden feststellen, dass wir es verdienen.

Muss ich für eine Studienplatzklage Medizin nach Köln, München, Frankfurt a.M. oder Hamburg kommen?

Wir freuen uns über jede Mandantin und jeden Mandanten, die oder den wir persönlich kennenlernen und in unseren schönen Kanzleiräumen in einem prachtvollen Jugendstil-Altbau in einer der schönsten Straßen und im Herzen Kölns begrüßen dürfen. Dennoch ist es weder erforderlich, noch irgendwie erfolgserhöhend, zu uns nach Köln zu kommen. Wir führen unsere Verfahren der Studienplatzklage Medizin deutschlandweit, nehmen sämtliche Termine persönlich wahr und gewährleisten einen reibungslosen Ablauf durch modernste technische Ausstattung einschließlich der Möglichkeit, sicher verschlüsselt elektronisch mit uns kommunizieren zu können. Für eine Studienplatzklage Medizin ist es daher nicht relevant, ob Sie aus Köln, Frankfurt, Dortmund, Münster, Hamburg, aus Bayern, Hamburg oder Baden-Württemberg kommen.

 

Selbstverständlich begrüßen wir Sie gerne – nach telefonischer Terminvereinbarung - auch persönlich in unseren Kanzleiräumen: Ob in Köln oder in einer unserer Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg oder in München.

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Medizinplatzklage.de

Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin in Deutschland einklagen - unabhängig von Abiturnote, Wartezeit und Nc. Mit unserer Optimierung der Bewerbung über hochschulstart können Sie Ihre Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in Medizin und Zahnmedizin zusätzlich steigern.

Quereinsteiger aus dem Ausland (Quereinstieg Medizin) informieren wir ausführlich auf unserer Seite quereinsteiger-medizin.de über die Möglichkeiten des Wechsels und einer Studienplatzklage Medizin ins höhere Fachsemester.

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