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Teipel und Partner Rechtsanwälte - Herzlich Willkommen
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Wir freuen uns, Sie unverbindlich telefonisch oder auch vor Ort in unseren Kanzleiräumen beraten zu dürfen.
Teipel und Partner Rechtsanwälte - Herzlich Willkommen
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Teipel und Partner Rechtsanwälte: Herzlich Willkommen
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Teipel und Partner Rechtsanwälte
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Rechtsanwalt Dr. xxx xxx, xxxxxx - Ihr Ansprechpartner für Studienplatzklagen Medizin und Zahnmedizin
 
 
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Rechtsanwalt Dr. xxx xxx, xxxxxx - Ihr Ansprechpartner für Studienplatzklagen Medizin und Zahnmedizin
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Studienplatzklage Medizin mit  Teipel & Partner Rechtsanwälte 

Über uns 

Teipel & Partner Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei für das gesamte Bildungs- und Wissenschaftsrecht, insbesondere für das Prüfungsrecht, das Hochschulrecht und für Studienplatzklagen. In unseren Kompetenzfeldern sind wir deutschlandweit tätig. Wir sind die Vertrauensanwälte mehrerer Allgemeiner Studierendenausschüsse, die wir fortlaufend beraten. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben zahlreiche Verfahren im Auftrag verschiedener Allgemeiner Studierendenausschüsse geführt und wurden (teilweise auch in Bezug auf die frühere Tätigkeit für andere Kanzleien) bzw. werden regelmäßig in eigenen Angelegenheiten zur Erstellung von Gutachten, für Vorträge und Seminare wie auch für die Verfahren von Studierenden beauftragt, z.B. von dem Landesastenverband, der Bundesfachschaftenkonferenz, dem AStA der Universität zu Köln, dem AStA der Hochschule Niederrhein, dem AStA der Universität Kassel, dem AStA der FernUniversität in Hagen, dem AStA der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf und vielen weiteren.

Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf unsere Kompetenzfelder führen wir die uns übertragenen Mandate mit höchster Professionalität. Unseren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vertrauen Privatpersonen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Als eine der ganz wenigen Kanzleien im Bildungsrecht können unsere Rechtsanwälte mehrere und erfolgreich geführte Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vorweisen, was unseren Anspruch und unsere Reputation in unseren Kompetenzfeldern nachhaltig untermauert.

Zahlreiche Medienberichte über unsere Rechtsanwälte im Fernsehen, Radio, in Zeitungen und im Internet (ARD-AlphaWDRWDR 5 RadioFAZZEIT CampusWirtschaftswocheLegal Tribune OnlineWiWi-Online und weitere) sind Zeugnis unserer Stellung im Bildungs- und Wissenschaftsrecht.

Unsere Rechtsanwälte waren bzw. sind an der Universität zu Köln und beim Oberlandesgericht Köln mit Aufgaben in der Ausbildung und Lehre betraut.


Anspruch

Als bundesweit tätige Kanzlei auf dem Gebiet des Bildungs- und Wissenschaftsrechts verfügen wir über die Fachkompetenz in bildungsrechtlichen Verfahren. Sämtliche unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind berufserfahrene Juristen mit jahrelanger Praxiserfahrung. Wir konzentrieren uns konsequent auf unsere Kernkompetenzen, verbunden mit dem stetigen Anspruch, uns beständig weiterzuentwickeln. Kompetenz, Leidenschaft und Qualität sind die Ansprüche, denen sich unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtet fühlen. Durch unsere Organisationsstrukturen, unsere modernste technische Ausstattung und unsere konsequente Spezialisierung sind wir in der Lage, unsere Verfahren mit höchster Professionalität dergestalt zu führen, dass wir der hohen Erwartungshaltung unserer Mandantinnen und Mandanten gerecht werden. Unsere Erfolge sind dabei auch Ausdruck des Anspruchs, den wir an uns selbst stellen. 

Was uns bei der Studienplatzklage Medizin auszeichnet:

teipel_partner

Empfehlungen 

Wir werden weiterempfohlen. Von zufriedenen Mandantinnen und Mandanten. Von Kolleginnen und Kollegen. Von zahlreichen Allgemeinen Studierendenausschüssen als Organen der Studierendenschaft. Wir sind die Vertrauensanwälte mehrerer Allgemeiner Studierendenausschüsse, die wir fortlaufend beraten. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben zahlreiche Verfahren im Auftrag verschiedener Allgemeiner Studierendenausschüsse geführt und werden regelmäßig in eigenen Angelegenheiten zur Erstellung von Gutachten, für Vorträge und Seminare wie auch für die Verfahren von Studierenden beauftragt. 

Mehrere unserer Rechtsanwälte haben Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich geführt, die später Gegenstand der juristischen Ausbildungs- und Fachliteratur wurden und waren bzw. sind an der Universität zu Köln mit Aufgaben in der Lehre betraut und haben wissenschaftlich publiziert. 

Zahlreiche Medienberichte über unsere Rechtsanwälte im Fernsehen, Radio, in Zeitungen und im Internet (ARD-AlphaWDRWDR 5 RadioFAZZEIT CampusWirtschaftswocheLegal Tribune Online und weitere) sind Zeugnis unserer Stellung im Bildungs- und Wissenschaftsrecht. 

Uns vertrauen Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ebenso wie Institutionen, private Hochschulen, Parteien und insbesondere die vielen Studierenden von Universitäten und Fachhochschulen aus ganz Deutschland, welche uns fortlaufend ihr Vertrauen in die Kompetenz unserer Arbeit aussprechen und uns in dem bestätigen, was wir tun. 


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Kompetenz

Zahlreiche Studierendenvertretungen haben uns bzw. einzelne unserer Rechtsanwälte (auch in früherer Tätigkeit für andere Kanzleien) mit der Wahrnehmung der Interessen der Studierenden durch außergerichtliche und gerichtliche Verfahren beauftragt, u.a. der Landesastenverband, der AStA der Universität zu Köln, der AStA der Hochschule Niederrhein, der AStA der Uni Kassel, der AStA der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. 

Wir verfügen nicht nur über Fachkompetenz bei Studienplatzklagen, sondern darüber hinaus auch im Hochschulrecht und insbesondere im Prüfungsrecht – ein ganz erheblicher Vorteil insbesondere im Rahmen von Masterplatzklagen, die häufig den Charakter einer Prüfungsanfechtung aufweisen.

Als eine der ganz wenigen im Bildungsrecht tätigen Kanzleien verfügen unsere Rechtsanwälte über Erfahrung in Prozessen vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dort haben einzelne unserer Rechtsanwälte bereits mehrere Verfahren - erfolgreich - geführt. Diese Erfahrung unterstreicht nicht nur unseren eigenen wissenschaftlichen Anspruch, sondern auch unsere fachliche Kompetenz im Umgang mit schwierigen Rechtsproblemen.

Unsere Rechtsanwälte waren bzw. sind an der Universität zu Köln und beim Oberlandesgericht Köln mit Aufgaben in der Ausbildung und Lehre betraut.


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Inhaltlicher Vortrag

Wir tragen inhaltlich vor. Begründet man die Klage nicht, sondern zieht sich in der Klagebegründung wegen des im Öffentlichen Recht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes auf die bloße Behauptung zurück, dass „die Kapazität nicht ausgeschöpft“ sei, kann dies nachteilhaft sein. Denn der Amtsermittlungsgrundsatz gilt nicht mehr in Verfahren der zweiten Instanz, also vor den Oberverwaltungsgerichten und den Verwaltungsgerichtshöfen. Zudem sind einige Verwaltungsgerichte inzwischen dazu übergegangen, nur noch eigenen inhaltlichen Vortrag zu würdigen.

 

Wir tragen daher vor den Verwaltungsgerichten eigenständig vor. Wir wissen die schwierigen, umfangreichen und komplexen Kapazitätsberechnungen zu „lesen“, sie zu verstehen, richtig zuzuordnen und Fehler aufgrund sorgfältiger Analyse zu erkennen und darzulegen.


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Honorar

Wir rechnen fair und transparent ab. Bei uns gibt es keine "versteckten" Kosten. Studienplatzklagen in Medizin, Zahnmedizin und Psychologie sowie Studienplatzklagen in höhere Fachsemester der  Medizin und Zahnmedizin (sog. Quereinsteiger) rechnen wir nach den gesetzlichen Gebühren auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. 

Bei Studienplatzklagen in den "kleineren" Studiengängen wie Jura, BWL, Soziale Arbeit, Lehramt etc. bieten wir ein Pauschalhonorar an. 

Bei Masterplatzklagen differenzieren wir danach, ob zusätzlich zur Zulassung der eigentliche Zugang in Frage steht und es sich daher um ein Verfahren mit Prüfungsanfechtungscharakter handelt. 

Immer aber gilt: Die sog. "außerkapazitären Zulassungsanträge" (AkZa) rechnen wir nicht nach einer 0,5 Gebühr nach dem RVG ab, sondern günstig zu einem Pauschalbetrag zu 119,00 EUR (einschließlich Umsatzsteuer) je Antrag. Hierin enthalten sind bei uns auch die Kosten für Post- und Telekommunikation, die sonst gerne zusätzlich mit pauschal 20,00 EUR - und zwar je Antrag! - in Rechnung gestellt werden.


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Individuelle Betreuung. Von Beginn an.

Wir arbeiten aus Überzeugung mit festen Terminen: Nur so ist nach unserer Auffassung eine wirklich individuelle Betreuung möglich. Vor der Betreuung steht aber die Beratung. Diese sollte dann nicht weniger individuell ausfallen. Dennoch sind Erstgespräche im Rahmen von Studienplatzklagen bei uns kostenfrei – und zwar unabhängig davon, ob Sie uns oder wir Sie anrufen oder ob Sie das Gespräch in unseren schönen Kanzleiräumen führen möchten.


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Studienplatzklagen. Deutschlandweit.

Wir führen unsere Mandate der Studienplatzklage bundesweit und dies auch persönlich: Für die Studienplatzklage Medizin ist es nicht entscheidend, ob Sie aus Köln, Düsseldorf, Bonn, Frankfurt a.M., Münster, Berlin, Hamburg, München oder anderenorts kommen. Wirklich entscheidend sind im Rahmen einer Studienplatzklage Medizin nur zwei Dinge: Fachkompetenz und Vertrauen. Fachkompetenz weisen wir auf, Ihr Vertrauen bitten wir Sie uns anfänglich zu schenken, Sie werden sehen, dass wir es verdienen.


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Persönlichkeit

Aufgrund unserer bundesweiten Tätigkeit lernen wir viele unserer Mandantinnen und Mandanten nicht persönlich kennen – auch wenn wir uns über jede(n) Einzelne(n) freuen, den wir in unseren Kanzleiräumen in unserer Kanzlei in Köln oder in einer unserer Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg oder in München persönlich begrüßen dürfen. Auch hierin kommt übrigens unsere akademische Ausrichtung zum Tragen.  Es freut uns, dass unsere Mandantinnen und Mandanten nicht nur fachlich von uns überzeugt sind, sondern sich auch ansonsten wohl fühlen.

Und für diejenigen, die doch etwas weiter entfernt wohnen, sind wir nicht nur über Telefon und E-Mail erreichbar, sondern auch über unsere vielfältigen Facebook-Präsenzen – durchaus auch außerhalb der üblichen Bürozeiten.

Wir sind nur so gut, wie auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter es sind. Auch sie tragen maßgeblich zum Erfolg unseres Unternehmens bei. Daher behandeln wir unsere Angestellten nicht nur fair, sondern bezahlen sie auch gut. Dies gilt auch für Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten, Referendarinnen und Referendare und auch dann, wenn das Praktikum keine drei Monate dauert. 

Darüber hinaus beteiligen wir jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter auch am wirtschaftlichen Erfolg unseres Unternehmens.  

Bei aller fachlichen Kompetenz und Reputation verlieren wir  eines nie aus dem Blick: Den Menschen.

"Beste und seriöseste Kanzlei im Hochschulrecht

Die beste und seriöseste Kanzlei für Hochschulrecht, die man sich vorstellen kann. Die Begleitung ist immer höchst informativ und transparent, es ist praktisch jederzeit jemand per Mail oder telefonisch erreichbar. So wird das gesamte juristische Verfahren auch für Laien nachvollziehbar. Vielen Dank !!!

"Erfolgreiche Studienplatzklage Medizin

Die Kanzlei Teipel & Partner hat für mich eine erfolgreiche Studienplatzklage für das 1. Klinische Semester durchgeführt.

Als ich mich entschieden habe den Schritt einer Klage zu gehen, habe ich mich über das Internet mit verschiedenen Kanzleien auseinander gesetzt.

Nach einem ausführlichen, kostenlosen Beratungsgespräch habe ich mich sehr gut informiert gefühlt und den Eindruck gewonnen, dass die Kanzlei nichts beschönigen möchte. Ich habe zuvor von verschiedenen anderen Kanzleien sehr viele Versprechungen gehört, dass eine Studienplatzklage immer erfolgreich wäre. Die Kanzlei Teipel & Partner bzw. mein Ansprechpartner Herr Dr. xxx hat mir realistische Zahlen genannt und mir hohe Transparenz versprochen.

Ich habe mich daraufhin für Herrn Dr. xxx als meinen Rechtanwalt entschieden und bin höchst zufrieden mit meiner Entscheidung.

Ich habe mich jederzeit sehr gut beraten gefühlt und konnte mich mit allen Fragen an Herr Dr. xxx wenden. Während des ganzen Klageverfahrens hat er mich über jeden Schritt informiert und war fast rund um die Uhr erreichbar.

Nach erfolgreiche Klage stand er mir auch während der Immatrikulation stets zur Verfügung und war jederzeit erreichbar.

Ich kann Herrn Dr. xxx und die Kanzlei Teipel & Partner nur weiterempfehlen und bin in jeder Hinsicht zufrieden diesen Schritt gegangen zu sein.

"Beste Kanzlei in Deutschland für den Bereich Hochschulrecht

Die Kanzlei Teipel und Partner ist die beste Kanzlei in Deutschland für den Bereich Hochschulrecht. Sollte man ein juristisches Problem haben, sind die Anwälte jederzeit - auch am Wochenende oder auch an Feiertagen - erreichbar. Ich fühle mich sehr gut dort aufgehoben und kann die Kanzlei zu 100% empfehlen. Man steht mir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Die Beratertätigkeit der Anwälte ist exzellent, wobei besonders auf Herrn Teipel und Herrn Dr. xxx zu verweisen ist. Präzise bedeutet dies, dass nicht nur im Klageverfahren eine hervorragende juristische Beratung und Ergebnisse erfolgen, sondern darüber hinaus - und das ist das tolle und einzigartige - auch eine exzellente wissenschaftliche Expertise in dieser Kanzlei vorzufinden ist. Solche guten Anwälte findet man leider sehr selten. Man merkt schon im ersten Beratungsgespräch, dass die Anwälte mit Leidenschaft und einem Sinn für Perfektion ihr Metier ausüben! Von Anfang an herrscht ein vertrauensvoller Umgang zwischen Mandant und Anwalt! Machen Sie weiter so!

"Studienplatzklage Humanmedizin

Die Kanzlei wurde mir von einer uns bekannten Anwältin empfohlen und ich bin sehr froh darüber, dass ich dort einen Termin gemacht habe und zunächst ausführlich bezüglich der Studienplatzklage für Humanmedizin von Herrn Dr. xxx und Herrn RA Teipel an einem Samstag(!) Nachmittag beraten wurde.

Ich entschloss mich im Oktober 2016 dazu zu klagen und hatte promt am Heiligen Abend den Brief einer Universität im Briefkasten, dass ich mich Anfang Januar vorläufig immatrikulieren könne!

Herr Dr. xxx hat nun erreicht, was ich kaum zu hoffen wagte - ich konnte tatsächlich anfangen Medizin zu studieren, was ich nun seit einem Jahr erfolgreich tue. Ich wurde durch Herrn Dr. xxx äußerst kompetent und ausführlich beraten, was sowohl die Erfolgsaussichten, als auch die Kosten betraf. Die Kommunikation per Email und über das Telefon verlief sehr unkompliziert, auch an Nicht-Werktagen!

Herr Dr. xxx ist wirklich sehr freundlich und kompetent, sachlich, geduldig und erklärt alles bis man es als Laie verstanden hat ;-). Als weiteren besonders hilfreichen Punkt möchte ich noch erwähnen, dass er mich auch bei meiner Teilleistungsstörung Legasthenie umfassend und mit Schreiben an die Universität unterstützt hat. Vielen herzlichen Dank!!!

Ich kann die Kanzlei Teipel & Partner nach diesen positiven Erfahrungen daher nur weiterempfehlen!

 

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Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin in Deutschland einklagen - unabhängig von Abiturnote, Wartezeit und Nc. Mit unserer Optimierung der Bewerbung über hochschulstart können Sie Ihre Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in Medizin und Zahnmedizin zusätzlich steigern.

Quereinsteiger aus dem Ausland (Quereinstieg Medizin) informieren wir ausführlich auf unserer Seite quereinsteiger-medizin.de über die Möglichkeiten des Wechsels und einer Studienplatzklage Medizin ins höhere Fachsemester.

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