Aktuelle Fristen

Keine Einträge vorhanden

Keine Einträge vorhanden

Keine Einträge vorhanden

Keine Einträge vorhanden

 
Erfolgschancen Studienplatzklage Medizin

Erfolgschancen einer Studienplatzklage Medizin

Ehrlich, transparent und seriös dargestellt

Offene Worte zu "persönlichen Erfolgsquoten"

und dazu, wie viele Universitäten wirklich SINNVOLL verklagt werden sollten

Leider werben inzwischen zunehmend Anwaltskanzleien im Rahmen von Studienplatzklagen in der Medizin mit "persönlichen Erfolgsquoten", welche nicht selten mit 50%, 75% oder gar 90% selbst zum 1. Fachsemester angegeben werden. Dies sollten Sie durchaus kritisch würdigen. Bitte machen Sie sich bewusst, dass zum 1. Fachsemester eine Vielzahl an Personen klagt. Zwar werden nichtsdestotrotz regelmäßig weitere Studienplätze durch eine Studienplatzklage Medizin aufgedeckt, stellenweise auch in erheblichem Umfang.  Wer dann beispielsweise nur 4 Mandanten vetritt, kann durchaus auf eine "persönliche Erfolgsquote" von 75% kommen, ebenso verhält es sich natürlich dann, wenn nur zwei Mandanten vertreten wurden, von denen dann einer den Platz erhalten hat. Bei Zugrundelegung dieser Maßstäbe könnten wir durchaus mit "persönlichen Erfolgsquoten" von bis zu 100% auch bei Studienplatzklagen Medizin, werben.  Wir halten es indes für deutlich fairer und seriöser, Ihnen die sich rein rechnerisch ergebende Erfolgswahrscheinlichkeit anzugeben - kanzleiunabhängig bezogen auf sämtliche Klägerinnen und Kläger. Dies werden wir - im Sinne unserer Mandantinnen und Mandanten - auch in Zukunft aus Überzeugung beibehalten.

Wir haben - als wohl einzige Kanzlei in Deutschland - zum Wintersemester 2020/2021 - auf persönlichen Wunsch einer Familie - den "Großauftrag" erhalten, SÄMTLICHE UNIVERSITÄTEN für den Studiengang HUMANMEDIZIN im Wintersemester 2020/2021 zu verklagen. Wir KENNEN demnach JEDES Verfahrensergebnis. Zudem erhielten wir zum Wintersemester 2020/2021 den Auftrag, SÄMTLICHE UNIVERSITÄTEN für den Studiengang ZAHNMEDIZIN zu verklagen. Ebenso erhielten wir für das Sommersemester 2021 den Auftrag, SÄMTLICHE UNIVERSITÄTEN für den Studiengang HUMANMEDIZIN zu verklagen. 

Wir wissen, wovon wir reden. Wir empfehlen Ihnen exakt die Anzahl an Universitäten, die wir Ihnen  guten Gewissens auf Basis dieser Erfahrungswerte empfehlen können. Und dies sind in der Regel nicht mehr als maximal 6 Universitäten. Es ist definitiv nicht erforderlich (und auch nnciht erforderlich), 10, 12 oder 15 Universitäten zu verklagen!

Im Rahmen der vielen, täglich geführten Gespräche sind es neben den Kosten einer Studienplatzklage Medizin, auch und gerade die Erfolgsaussichten, welche unsere Mandantinnen und Mandanten besonders interessieren.

 

Hierzu liest man die wundersamsten Dinge – sowohl in die eine wie auch in die Richtung. Auch wir sind verblüfft darüber, was unsere Interessentinnen und Interessenten berichten, die – was wir nachdrücklich gutheißen – auch mit anderen Kanzleien gesprochen haben und was ihnen an Erfolgsaussichten mitgeteilt worden sein soll. Häufig ist dies sogar auf den Internetseiten nachzulesen.

Hier werden nicht selten Erfolgsaussichten von mehr als 50% dargestellt – oder, nach unserer Einschätzung, regelrecht beworben.


Verlässliche Zahlen werden hingegen nicht genannt. Dies ist ebenso bedauerlich wie unverständlich, denn im Rahmen der Gerichtsentscheidungen werden grundsätzlich die Namen der Klägerinnen und Kläger, zumindest aber deren Aktenzeichen veröffentlich. Wir wissen demnach, wie viele Personen geklagt haben.

Ebenso wissen wir, wie viele weitere Studienplätze das Gericht zugewiesen hat, da dies immer in der Gerichtsentscheidung beinhaltet ist.

 

Diese beiden Werte in ein Verhältnis zu setzen und eine sich daraus ergebende, rechnerische Erfolgswahrscheinlich zu ermitteln, ist aber keine höhere Mathematik.

 

Ebenso ist es keine Mathematik, wenn davon gesprochen wird, dass sich mit der (bloßen) Anzahl der Verfahren auch die relative Wahrscheinlichkeit des Erfolges, erhöhe, da „der Topf der zusätzlichen Studienplätze eben „so und so groß“ sei und dass mit vielen Verfahren die „relative Wahrscheinlichkeit“ steige, einen solchen Platz zu erhalten“.

 

Hierzu möchten wir einige klare Worte sprechen:

 

Früher, d.h. vor etwa 10 Jahren (im Jahr 2009 und davor), stellten sogenannte „Rundumschlagverfahren“, d.h. Verfahren gegen 10, 12 oder 15 Universitäten, häufig das Mittel der Wahl dar.

 

Seinerzeit waren Studienplatzklagen in der Medizin an sehr vielen Universitäten erfolgreich, ohne dass man dies im Vorfeld hinreichend verlässlich prognostizieren konnte. Auf der anderen Seite war die Anzahl der Kläger*innen deutlich höher als heutzutage, mit Spitzenwerten von mehr als tausend Personen, die z.B. im Wintersemester in Dresden klagten.  Ursächlich für diese hohe Anzahl an Klagen waren damals insbesondere die doppelten Abiturjahrgänge, aber auch der Umstand, dass damals Rechtsschutzversicherungen in großem Umfang die Kosten übernommen haben, stellenweise für bis zu 20 Verfahren und noch mehr.

 

Dies hat sich grundlegend geändert. Die Anzahl der Verfahren ist deutlich gesunken und stellenweise auch ganz aktuell rückläufig (z.B. Rückgang der Verfahren um 25% an einer Universität in Süddeutschland zum Sommersemester 2019). Zudem können heute die konkreten Erfolgsaussichten an den Universitäten auch hinreichend verlässlich prognostiziert werden. Dabei lassen wir solche Universitäten außer Betracht, an denen die Erfolgsquote im letzten Wintersemester bei unter 3% lag – selbst wenn wir selbst dort erfolgreich gewesen sein sollten.

 

Insbesondere möchten wir aber darauf hinweisen, dass die (uns berichteten) Aussagen auch inhaltlich gleich mehrfach falsch sind:

 

Es existiert kein „Topf“ der weiteren Studienplätze, die dann irgendwie auf die einzelnen Universitäten verteilt werden würden. Es handelt sich bei den Verfahren jeweils um Einzelverfahren gegen eine bestimmte Universität. Nur deren Kapazitätsberechnung ist grundsätzlich maßgeblich. Daher wird durch mehrere Verfahren auch nicht die „relative Wahrscheinlichkeit“ erhöht. Da wir derzeit – mit Unterstützung von Mathematikern - ein großes Individualverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof führen, in dessen Rahmen die Überbuchungspraxis in Bayern überprüft wird und bei dem es tatsächlich maßgeblich um (echte) Wahrscheinlichkeitstheorien geht, können – und müssen - wir diesbezüglich auch eindeutig feststellen: Mit „Wahrscheinlichkeiten“ (auch relativen) hat die bloße Steigerung der Anzahl an Verfahren überhaupt nichts zu tun, es handelt sich überdies vorliegend um Prognosen. Der bekannte Grundsatz „Viel hilft viel“ ist (auch) vorliegend gerade nicht zutreffend.

 

Bedenken Sie, dass jedes zusätzliche Verfahren auch zusätzliches Geld kostet – die Gerichtskosten fallen immer pro Verfahren an und in den meisten Fällen kommen auch noch gegnerische Anwaltskosten hinzu.

 

 

Richtig ist, dass in manchen Verfahren auch noch Studienplätze in einer zweiten gerichtlichen Instanz erstritten werden. Gelegentlich wird auch mit „persönlichen Erfolgsquoten“ beworben, die bei 50% gelegen haben sollen. Das ist jedenfalls nicht falsch, wenn eine Kanzlei tatsächlich aber nur (wie tatsächlich geschehen) ganze zwei Mandanten vertrat und einer der beiden Mandanten dann tatsächlich einmal einen Studienplatz erhielt. Die Angabe von 50% Erfolgsquote eigener Verfahren ist dann zwar nicht gelogen, es ist – jedenfalls aus unserer Sicht – aber dennoch nicht die ganze Wahrheit. Auch ein Abstellen auf die eigene Mandantenanzahl – wie bei einer zweiten gerichtlichen Instanz – ist nicht wirklich zielführend: So haben wir beispielsweise im Sommersemester 2019 eine Studienplatzklage Medizin (klinischer Studienabschnitt) für einen einzigen Mandanten gegen eine Bayerische Universität geführt und den Studienplatz direkt erhalten. Ebenso haben wir – ebenfalls im Sommersemester 2019 – den einzigen Studienplatz für das 1. Fachsemester an einer Universität erhalten. Hätten wir dort ebenfalls nur einen Mandanten vertreten, hätte unsere Erfolgsquote auch hier 100% betragen, obwohl es deutlich mehr als nur einen Kläger gegeben hat.

 


Strategieempfehlung: Es ist nach unserer festen Überzeugung deutlich zielführender, lieber in zwei Durchgängen jeweils 5 Universitäten zu verklagen als in einem Durchgang 10 Universitäten zu verklagen. Teurer ist die Vorgehensweise keinesfalls, häufig sogar deutlich günstiger (wenn der Studienplatz bereits im ersten Klagedurchgang zugewiesen wird).

 



Nehmen Sie hier Ihre Buchung für eine Erstberatung bequem online vor

Die Erstberatungen erfolgen bei uns immer durch unsere Rechtsanwältinnnen und Rechtsanwälte. Auch bei Studienplatzklagen sprechen Sie bei uns nicht mit Mitarbeiterinnen im Sekretariat, sondern immer mit Rechtsanwalt Christian Teipel.

"Beste und seriöseste Kanzlei im Hochschulrecht

Die beste und seriöseste Kanzlei für Hochschulrecht, die man sich vorstellen kann. Die Begleitung ist immer höchst informativ und transparent, es ist praktisch jederzeit jemand per Mail oder telefonisch erreichbar. So wird das gesamte juristische Verfahren auch für Laien nachvollziehbar. Vielen Dank !!!

Bewertung von Dr. D.W. zur Studienplatzklage Medizin 1. Fachsemester auf google im Juli 2018

"Erfolgreiche Klage auf Medizinstudienplatz

Von Anfang an wurde uns das Gefühl einer kompetenten, professionellen, aber auch zugewandten Betreuung gegeben. Durch die komplexen Verstrickungen der Gerichte und den komplizierten Paragraphendschungel führte Herr Dr. xxx uns gewandt und zielsicher. Die Betreuung war außerordentlich zielgerichtet und zugewandt. Die Erreichbarkeit bei kurzfristig zu lösenden Problemen war vorbildlich. Letztendlich hatten wir auch Erfolg . Wir fühlten uns stets in guten Händen. So einen Anwalt würde man sich immer wünschen. Familie S.

Bewertung vom 10.6.2018 auf anwalt.de

"Studienplatzklagen im Fachbereich Medizin

Auf die Kanzlei Teipel & Partner bin ich während meiner Recherche über Studienplatzklagen im Fachbereich Medizin gestoßen. Ich habe die Kanzlei, sowie auch etliche andere Kanzleien in Deutschland kontaktiert, um Erstinformationen zu erhalten.

Als einzige hat mir die Kanzlei Teipel & Partner kostenfreie Informationen zugesandt. Kollegen anderer Kanzleien haben für dies bereits eine Pauschale i.H.v. 250 Euro verlangt und diese mit Ihrer hohen Erfolgsqote gerechtfertigt.

Die Informationen, die ich erhalten habe sind sehr informative und vor allem realistisch. Hier merkt man, dass die Kanzlei bei Profit nicht über Leichen geht, sondern versucht ernsthaft  zu Beraten.

Bewertung eines Interessenten auf google im April 2018 zur Studienplatzklage Medizin höheres Fachsemester. Der Interessent wurde später auch  Mandant.

"Erfolgreiche Studienplatzklage Medizin

Die Kanzlei Teipel & Partner hat für mich eine erfolgreiche Studienplatzklage für das 1. Klinische Semester durchgeführt.

Als ich mich entschieden habe den Schritt einer Klage zu gehen, habe ich mich über das Internet mit verschiedenen Kanzleien auseinander gesetzt.

Nach einem ausführlichen, kostenlosen Beratungsgespräch habe ich mich sehr gut informiert gefühlt und den Eindruck gewonnen, dass die Kanzlei nichts beschönigen möchte. Ich habe zuvor von verschiedenen anderen Kanzleien sehr viele Versprechungen gehört, dass eine Studienplatzklage immer erfolgreich wäre. Die Kanzlei Teipel & Partner bzw. mein Ansprechpartner Herr Dr. xxx hat mir realistische Zahlen genannt und mir hohe Transparenz versprochen.

Ich habe mich daraufhin für Herrn Dr. xxx als meinen Rechtanwalt entschieden und bin höchst zufrieden mit meiner Entscheidung.

Ich habe mich jederzeit sehr gut beraten gefühlt und konnte mich mit allen Fragen an Herr Dr. xxx wenden. Während des ganzen Klageverfahrens hat er mich über jeden Schritt informiert und war fast rund um die Uhr erreichbar.

Nach erfolgreiche Klage stand er mir auch während der Immatrikulation stets zur Verfügung und war jederzeit erreichbar.

Ich kann Herrn Dr. xxx und die Kanzlei Teipel & Partner nur weiterempfehlen und bin in jeder Hinsicht zufrieden diesen Schritt gegangen zu sein.

Bewertung einer Mandantin vom 9.2.2018 zu einer Studienplatzklage Medizin zum 5. Fachsemester (Klinik) auf anwalt.de

"Erfolgreiche Studienplatzklage Medizin

Aufmerksam auf die Möglichkeit der Studienplatzklage im Studienfach Medizin wurden ich durch eine Anzeige. Nach einer Kontaktaufnahme per Mail, wurden ich kurz darauf von Herrn Teipel kostenlos telefonisch beraten. Die weitere Betreuung hat dann Dr. xxx xxx übernommen. Wir waren durch einen familiären Schicksalsschlag sehr spät dran, die Klageverfahren zu beginnen, so dass einige Studienorte von Beginn an nicht mehr möglich waren, was die Chancen von Beginn an verminderte!

Dr. xxx ist ein überaus kompetenter und versierter Rechtsanwalt, der darüber hinaus auch menschlich äußerst zugänglich ist. Ich fühlte mich über die ganze Zeit hinweg sehr gut vertreten. Dr. xxx kann komplizierte rechtliche Fragen und Vorgänge auch für Laien gut und verständlich erklären. Neben den rechtlichen Fragen hatte Herr Dr. xxx auch stets die Kosten-Chancen Problematik im Hinterkopf. Er war immer bemüht, die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Gerade dieser letzte Punkt hat mein Vertrauen zu ihm noch verstärkt. Die Kommunikation mit Dr. xxx fand über Email und Telefon statt, wobei er fast rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche bereit war, meine Probleme aufzunehmen und zu lösen.

Trotz des verspäteten Beginns des Klageweges haben juristisches Können verbunden mit dem nötigen Glück zum Erfolg geführt. Am Ende stand ein Studienplatz Medizin - und das im ersten Klageverfahren. Selbst für die Immatrikulation während des laufenden Semesters hatte Dr. xxx xxx noch wertvolle Hinweise, die den Start wesentlich vereinfacht haben.

Ich kann die Kanzlei Teipel & Partner sowie besonders Herrn Dr. xxx ohne Einschränkung weiter empfehlen.

Bewertung eines Mandanten vom 6.2.2018 zu einer Studienplatzklage Medizin zum 1. Fachsemester auf anwalt.de

"Studienplatzklage Medizin

Auf die Kanzlei Teipel & Partner wurde ich durch die gut gestaltete Internetseite aufmerksam, nach kurzer telefonischer Erstberatung wurde mir als Ansprechpartner Herr Dr. xxx empfohlen.

Herr Dr. xxx hat mich anschließend während der gesamten Zeit der Studienplatzklage Humanmedizin hervorragend betreut, insbesondere funktionierte auch die Kommunikation per E-Mail und per Telefon sehr unkompliziert und zeitnah, auch abends und an den Wochenenden.

Erfreulicherweise war die gute Zusammenarbeit auch von Erfolg gekrönt und zum Abschluss habe ich einen Studienplatz Humanmedizin erhalten.

Ich kann daher die Kanzlei Teipel & Partner weiterempfehlen, insbesondere Herrn Rechtsanwalt Dr. xxx.

Bewertung einer Mandantin vom 1.2.2018 zu einer Studienplatzklage Medizin zum 3. Fachsemester auf anwalt.de

"Studienplatzklage Humanmedizin

Die Kanzlei wurde mir von einer uns bekannten Anwältin empfohlen und ich bin sehr froh darüber, dass ich dort einen Termin gemacht habe und zunächst ausführlich bezüglich der Studienplatzklage für Humanmedizin von Herrn Dr. xxx und Herrn RA Teipel an einem Samstag(!) Nachmittag beraten wurde.

Ich entschloss mich im Oktober 2016 dazu zu klagen und hatte promt am Heiligen Abend den Brief einer Universität im Briefkasten, dass ich mich Anfang Januar vorläufig immatrikulieren könne!

Herr Dr. xxx hat nun erreicht, was ich kaum zu hoffen wagte - ich konnte tatsächlich anfangen Medizin zu studieren, was ich nun seit einem Jahr erfolgreich tue. Ich wurde durch Herrn Dr. xxx äußerst kompetent und ausführlich beraten, was sowohl die Erfolgsaussichten, als auch die Kosten betraf. Die Kommunikation per Email und über das Telefon verlief sehr unkompliziert, auch an Nicht-Werktagen!

Herr Dr. xxx ist wirklich sehr freundlich und kompetent, sachlich, geduldig und erklärt alles bis man es als Laie verstanden hat ;-). Als weiteren besonders hilfreichen Punkt möchte ich noch erwähnen, dass er mich auch bei meiner Teilleistungsstörung Legasthenie umfassend und mit Schreiben an die Universität unterstützt hat. Vielen herzlichen Dank!!!

Ich kann die Kanzlei Teipel & Partner nach diesen positiven Erfahrungen daher nur weiterempfehlen!

Bewertung einer Mandantin vom 31.1.2018 zu einer Studienplatzklage Medizin zum 1. Fachsemester auf anwalt.de


Erfolgreiche Studienplatzklagen Medizin 1. Fachsemester und höhere Fachsemester

An den nachfolgend genannten Verfahren waren wir von Teipel & Partner Rechtsanwälte immer beteiligt und haben im Regelfall zahlreiche Antragsteller/-innen vertreten. Hiermit ist jedoch nicht die Aussage verknüpft, dass wir alle Antragsteller/-innen vertreten haben oder dass sämtliche unserer Mandantinnen/Mandanten einen zusätzlichen Studienplatz erhalten haben. 


Nehmen Sie hier Ihre Buchung für eine Erstberatung bequem online vor


Diesen Artikel empfehlen/twittern

FacebookTwitterShare on Google+XingGoogle Bookmarks

Medizinplatzklage.de

Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin in Deutschland einklagen - unabhängig von Abiturnote, Wartezeit und Nc. Mit unserer Optimierung der Bewerbung über hochschulstart können Sie Ihre Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in Medizin und Zahnmedizin zusätzlich steigern.

Quereinsteiger aus dem Ausland (Quereinstieg Medizin) informieren wir ausführlich auf unserer Seite quereinsteiger-medizin.de über die Möglichkeiten des Wechsels und einer Studienplatzklage Medizin ins höhere Fachsemester.

Social Media

Besuchen Sie uns auch auf:

 

Kontakt

Rechtsanwälte | Partnerschaftsgesellschaft mbB


0800 | 44 44 762

0221| 589 376-29

 
Copyright 2020 – Teipel & Partner Rechtsanwälte PartG mbB