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Erhalten Sie Ihren Studienplatz Medizin in Deutschland mit der Studienplatzklage Medizin. Unabhängig von Nc und Wartezeit können Sie mit einer Studienplatzklage Medizin Ihren Wunsch vom Studienplatz Medizin in Deutschland verwirklichen. Im Rahmen der Studienplatzklage Medizin decken wir Fehler der Universitäten bei der Berechnung ihrer Aufnahmekapazität auf, was zu weiteren, zusätzlichen Studienplätzen führen kann. Durch die optionale Bewerbungsoptimierung bei hochschulstart können Sie die Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in Medizindeutlich erhöhen. Auch als Quereinsteiger sind Sie uns beim Quereinstieg in die Medizin herzlich willkommen. Vielleicht planen Sie aber auch, den vorklinischen Abschnitt des Medizinstudiums im Ausland zu absolvieren, um anschließend das Medizinstudium in Deutschland fortzusetzen. Viele Wege führen zum Medizin-Studienplatz. Wir zeigen Ihnen, welche sich am besten für Sie eignen.
Teipel & Partner Rechtsanwälte mit
Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und
in München ist eine bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei für das gesamte
Bildungs- und Wissenschaftsrecht, insbesondere für das Prüfungsrecht, das Hochschulrecht, das Beamtenrecht/Öffentliche Dienstrecht, das Promotionsrecht und für die Studienplatzklage sowie für das Besondere Verwaltungsrecht, insbesondere das Öffentliches Baurecht, das Gaststättenrecht und das Gewerberecht.
Jährlich führen wir über zweitausend vorgerichtliche und
gerichtliche Verfahren in unseren Kompetenzfeldern in allen Instanzen.
Erfolgreich waren (und sind) wir dabei sowohl in vorgerichtlichen Verfahren als
auch in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in zahlreichen
Bundesländern, vor den Oberverwaltungsgerichten und
Verwaltungsgerichtshöfen und nicht zuletzt - mehrfach - vor dem
Bundesverwaltungsgericht.
Zahlreiche Medienberichte über unsere Rechtsanwälte im Fernsehen, Radio, in Zeitungen und im Internet (ARD-Alpha, WDR, WDR 5 Radio, FAZ, ZEIT Campus, Wirtschaftswoche, Legal Tribune Online, WiWi-Online und weitere) sind Zeugnis unserer Stellung im Bildungs- und Wissenschaftsrecht.
Uns vertrauen Personen aus Politik, Wirtschaft und
Gesellschaft ebenso wie Institutionen, Behörden, Stiftungen, Family-Offices,
private wie staatliche Hochschulen, Parteien und insbesondere die vielen
Studierenden von Universitäten und Fachhochschulen aus ganz Deutschland
(und aus dem Ausland), welche uns fortlaufend ihr Vertrauen in die
Kompetenz unserer Arbeit aussprechen und uns in dem bestätigen, was wir
tun und wie wir es tun.
Zu unseren Mandantinnen und Mandanten zählen daher auch zahlreiche Anwaltskollegen, Notare, Jura-Professoren und Richter.
Leider werben inzwischen zunehmend Anwaltskanzleien im Rahmen von Studienplatzklagen in der Medizin mit "persönlichen Erfolgsquoten", welche nicht selten mit 50%, 75% oder gar 90% selbst zum 1. Fachsemester angegeben werden. Dies sollten Sie durchaus kritisch würdigen. Bitte machen Sie sich bewusst, dass zum 1. Fachsemester eine Vielzahl an Personen klagt. Zwar werden nichtsdestotrotz regelmäßig weitere Studienplätze durch eine Studienplatzklage Medizin aufgedeckt, stellenweise auch in erheblichem Umfang. Wer dann beispielsweise nur 4 Mandanten vetritt, kann durchaus auf eine "persönliche Erfolgsquote" von 75% kommen, ebenso verhält es sich natürlich dann, wenn nur zwei Mandanten vertreten wurden, von denen dann einer den Platz erhalten hat. Bei Zugrundelegung dieser Maßstäbe könnten wir durchaus mit "persönlichen Erfolgsquoten" von bis zu 100% auch bei Studienplatzklagen Medizin, werben. Wir halten es indes für deutlich fairer und seriöser, Ihnen die sich
rein rechnerisch ergebende Erfolgswahrscheinlichkeit anzugeben - kanzleiunabhängig bezogen auf sämtliche Klägerinnen und Kläger. Dies werden wir - im Sinne unserer Mandantinnen und Mandanten - auch in Zukunft aus Überzeugung beibehalten.
Wir haben - als wohl einzige Kanzlei in Deutschland - zum Wintersemester 2020/2021 - auf persönlichen Wunsch einer Familie - den "Großauftrag" erhalten, SÄMTLICHE UNIVERSITÄTEN für den Studiengang HUMANMEDIZIN im Wintersemester 2020/2021 zu verklagen. Wir KENNEN demnach JEDES Verfahrensergebnis. Zudem erhielten wir zum Wintersemester 2020/2021 den Auftrag, SÄMTLICHE UNIVERSITÄTEN für den Studiengang ZAHNMEDIZIN zu verklagen. Ebenso erhielten wir für das Sommersemester 2021 den Auftrag, SÄMTLICHE UNIVERSITÄTEN für den Studiengang HUMANMEDIZIN zu verklagen.
Wir wissen, wovon wir reden. Wir empfehlen Ihnen exakt die Anzahl an Universitäten, die wir Ihnen guten Gewissens auf Basis dieser Erfahrungswerte empfehlen können. Und dies sind in der Regel nicht mehr als maximal 6 Universitäten. Es ist definitiv nicht erforderlich (und auch nnciht erforderlich), 10, 12 oder 15 Universitäten zu verklagen!
"Beste und seriöseste Kanzlei im Hochschulrecht
Die beste und seriöseste Kanzlei für Hochschulrecht, die man sich vorstellen kann. Die Begleitung ist immer höchst informativ und transparent, es ist praktisch jederzeit jemand per Mail oder telefonisch erreichbar. So wird das gesamte juristische Verfahren auch für Laien nachvollziehbar. Vielen Dank !!!
"Erfolgreiche Studienplatzklage Medizin
Die Kanzlei Teipel & Partner hat für mich eine erfolgreiche Studienplatzklage für das 1. Klinische Semester durchgeführt.
Als ich mich entschieden habe den Schritt einer Klage zu gehen, habe ich mich über das Internet mit verschiedenen Kanzleien auseinander gesetzt.
Nach einem ausführlichen, kostenlosen Beratungsgespräch habe ich mich sehr gut informiert gefühlt und den Eindruck gewonnen, dass die Kanzlei nichts beschönigen möchte. Ich habe zuvor von verschiedenen anderen Kanzleien sehr viele Versprechungen gehört, dass eine Studienplatzklage immer erfolgreich wäre. Die Kanzlei Teipel & Partner bzw. mein Ansprechpartner Herr Dr. xxx hat mir realistische Zahlen genannt und mir hohe Transparenz versprochen.
Ich habe mich daraufhin für Herrn Dr. xxx als meinen Rechtanwalt entschieden und bin höchst zufrieden mit meiner Entscheidung.
Ich habe mich jederzeit sehr gut beraten gefühlt und konnte mich mit allen Fragen an Herr Dr. xxx wenden. Während des ganzen Klageverfahrens hat er mich über jeden Schritt informiert und war fast rund um die Uhr erreichbar.
Nach erfolgreiche Klage stand er mir auch während der Immatrikulation stets zur Verfügung und war jederzeit erreichbar.
Ich kann Herrn Dr. xxx und die Kanzlei Teipel & Partner nur weiterempfehlen und bin in jeder Hinsicht zufrieden diesen Schritt gegangen zu sein.
"Beste Kanzlei in Deutschland für den Bereich Hochschulrecht
Die Kanzlei Teipel und Partner ist die beste Kanzlei in Deutschland für den Bereich Hochschulrecht. Sollte man ein juristisches Problem haben, sind die Anwälte jederzeit - auch am Wochenende oder auch an Feiertagen - erreichbar. Ich fühle mich sehr gut dort aufgehoben und kann die Kanzlei zu 100% empfehlen. Man steht mir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Die Beratertätigkeit der Anwälte ist exzellent, wobei besonders auf Herrn Teipel und Herrn Dr. xxx zu verweisen ist. Präzise bedeutet dies, dass nicht nur im Klageverfahren eine hervorragende juristische Beratung und Ergebnisse erfolgen, sondern darüber hinaus - und das ist das tolle und einzigartige - auch eine exzellente wissenschaftliche Expertise in dieser Kanzlei vorzufinden ist. Solche guten Anwälte findet man leider sehr selten. Man merkt schon im ersten Beratungsgespräch, dass die Anwälte mit Leidenschaft und einem Sinn für Perfektion ihr Metier ausüben! Von Anfang an herrscht ein vertrauensvoller Umgang zwischen Mandant und Anwalt! Machen Sie weiter so!
"Studienplatzklage Humanmedizin
Die Kanzlei wurde mir von einer uns bekannten Anwältin empfohlen und ich bin sehr froh darüber, dass ich dort einen Termin gemacht habe und zunächst ausführlich bezüglich der Studienplatzklage für Humanmedizin von Herrn Dr. xxx und Herrn RA Teipel an einem Samstag(!) Nachmittag beraten wurde.
Ich entschloss mich im Oktober 2016 dazu zu klagen und hatte promt am Heiligen Abend den Brief einer Universität im Briefkasten, dass ich mich Anfang Januar vorläufig immatrikulieren könne!
Herr Dr. xxx hat nun erreicht, was ich kaum zu hoffen wagte - ich konnte tatsächlich anfangen Medizin zu studieren, was ich nun seit einem Jahr erfolgreich tue. Ich wurde durch Herrn Dr. xxx äußerst kompetent und ausführlich beraten, was sowohl die Erfolgsaussichten, als auch die Kosten betraf. Die Kommunikation per Email und über das Telefon verlief sehr unkompliziert, auch an Nicht-Werktagen!
Herr Dr. xxx ist wirklich sehr freundlich und kompetent, sachlich, geduldig und erklärt alles bis man es als Laie verstanden hat ;-). Als weiteren besonders hilfreichen Punkt möchte ich noch erwähnen, dass er mich auch bei meiner Teilleistungsstörung Legasthenie umfassend und mit Schreiben an die Universität unterstützt hat. Vielen herzlichen Dank!!!
Ich kann die Kanzlei Teipel & Partner nach diesen positiven Erfahrungen daher nur weiterempfehlen!
Mit der Medizinplatzklage zum Studienplatz in der Medizin. Im Rahmen der Studienplatzklage Medizin umfassen unsere Leistungen:
Alle Quereinsteiger Medizin (Auslandsstudierende und Quereinstieg aus ähnlichen Studiengängen) beraten wir zu:
Studienplatzklagen mit Teipel & Partner auch im Bachelor und Master (Masterplatzklage) erfolgreich führen:
Im Rahmen der nachfolgend genannten Verfahren haben teipel & Partner Rechtsanwälte immer - und im Regelfall zahlreiche - eigene Mandantinnenn und Mandanten vertreten. Hiermit ist jedoch nicht die Aussage verknüpft, dass wir alle Antragsteller/-innen vertreten haben oder dass sämtliche unserer Mandantinnen/Mandanten einen zusätzlichen Studienplatz erhalten haben.
Zu den nachfolgend genannten weiteren Studienplätze kam es durch eine Studienplatzklage von Teipel & Partner Rechtsanwälte, die das bzw. die Verfahren ausschließlich oder ebenfalls geführt haben. In jedem der Verfahren hat unsere Mandantin/unser Mandant den Studienplatz direkt - ohne Durchführung eines Losverfahrens - erhalten, es sei denn, Abweichendes geht aus der Formulierung hervor (insbesondere bei Verfahren gegen die TU München).
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Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin in Deutschland einklagen - unabhängig von Abiturnote, Wartezeit und Nc. Mit unserer Optimierung der Bewerbung über hochschulstart können Sie Ihre Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in Medizin und Zahnmedizin zusätzlich steigern.
Quereinsteiger aus dem Ausland (Quereinstieg Medizin) informieren wir ausführlich auf unserer Seite quereinsteiger-medizin.de über die Möglichkeiten des Wechsels und einer Studienplatzklage Medizin ins höhere Fachsemester.