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In Köln beraten wir von Teipel und Partner Rechtsanwälte im Prüfungsrecht, Hochschulrecht, zu einer Studienplatzklage, zum Promotionsrecht und zum Beamtenrecht. Sofern Sie einen persönlichen Termin wünschen, ist eine vorherige Terminvereinbarung in Köln ebenso wie in Hamburg, in Frankfurt a.M. und in München zwingend erforderlich.
Spichernstraße 44
50672 Köln
Tel. 0800 | 44 44 762
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Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin in Deutschland einklagen - unabhängig von Abiturnote, Wartezeit und Nc. Mit unserer Optimierung der Bewerbung über hochschulstart können Sie Ihre Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in Medizin und Zahnmedizin zusätzlich steigern.
Quereinsteiger aus dem Ausland (Quereinstieg Medizin) informieren wir ausführlich auf unserer Seite quereinsteiger-medizin.de über die Möglichkeiten des Wechsels und einer Studienplatzklage Medizin ins höhere Fachsemester.