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Wir heißen Sie herzlich Willkommen in unseren Kanzleiräumen - hier unserem Besprechungsraum (Kanzlei Köln).
Eine Studienplatzklage Medizin ist auch Vertrauenssache. Viele Mandantinnen Mandanten äußern den Wunsch, ihren Anwalt auch einmal persönlich kennenzulernen. Diesem auch für uns sehr nachvollziehbaren Wunsch haben wir durch unsere neuen Kontaktmöglichkeiten gerne entsprochen. Wir tragen damit auch der Entwicklung Rechnung, dass wir in unseren Kompetenzfeldern des Hochschulrechts, der Studienplatzklagen und des Prüfungsrechts von Mandantinnen und Mandanten aus allen Teilen Deutschlands mandatiert werden, für die wir bundesweit tätig werden. Wir beraten zu einer Studienplatzklage Medizin daher nicht nur in unseren repräsentativen Kanzleiräume in Köln sondern begrüßen Sie nach vorheriger Terminverinbarung auch gerne in Frankfurt a.M., in Hamburg oder in München.
Bitte beachten Sie, dass sowohl in Köln als auch in Hamburg, in Frankfurt a.M. oder in München eine vorherige Terminvereinbarung immer zwingend erforderlich ist.
Wir freuen uns auf ein persönliches
Kennenlernen, stehen aber selbstverständlich auch telefonisch oder
elektronisch jederzeit für Sie bereit.
Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin in Deutschland einklagen - unabhängig von Abiturnote, Wartezeit und Nc. Mit unserer Optimierung der Bewerbung über hochschulstart können Sie Ihre Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in Medizin und Zahnmedizin zusätzlich steigern.
Quereinsteiger aus dem Ausland (Quereinstieg Medizin) informieren wir ausführlich auf unserer Seite quereinsteiger-medizin.de über die Möglichkeiten des Wechsels und einer Studienplatzklage Medizin ins höhere Fachsemester.