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Bewerbungsoptimierung Medizin und Zahnmedizin

Wir helfen. Beim Studienplatz. Für Medizin. Und Zahnmedizin.

Bewerbungsoptimierung beim Studienplatz in Medizin über hochschulstart

  • Wer derzeit Medizin oder Zahnmedizin studieren möchte, sollte ein ganz hervorragendes Abitur vorweisen können. Nach den von hochschulstart veröffentlichten Auswahlgrenzen ist nicht selten ein Abiturdurchschnitt von 1,0 für Medizin und 1,2 für Zahnmedizin erforderlich, um den begehrten Studienplatz zu erhalten.


Was viele Bewerberinnen und Bewerber aber nicht wissen

Viele Universitäten berücksichtigen im Rahmen der Bewerbung für ein Studium der Medizin oder Zahnmedizin nicht nur die Abiturnote, sondern beispielsweise auch, ob sie unter den ersten drei Wunschhochschulen oder sogar an erster Stelle der sechs namentlich anzugebenden Universitäten (Ortspräferenzen) genannt werden, das Ergebnis des Medizinertetsts, fachliche Qualifikationen (Ausbildung zur Rettungsassistentin/zum Rettungsaissistenten etc.), schulische Leistungen im naturwissenschaftlichen Bereich und vieles mehr.

Eine Ablehnung des Studienplatzwunsches in Medizin oder Zahnmedizin liegt häufig gar nicht an einem vermeintlich zu schlechten Abitur, sondern an der Unkenntnis der sinnvollen Abfolge der Ortspräferenzen in Abhängigkeit individueller Faktoren.  

Hier setzen wir an: Bei einem Abitur von 2,0 oder besser können wir die Zulassungschancen auf einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin deutlich verbessern. Wir wissen genau, welche Hochschulen welche Kriterien positiv im Rahmen der Bewerbung berücksichtigen - und an welchen Universitäten diese Aspekte keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Die Tatsache allein, dass eine Hochschule ein bestimmtes Kriterium positiv berücksichtigt, verhilft dabei noch nicht zu dem gewünschten Erfolg: Maßgeblich ist, wie stark eine Hochschule einen bestimmten Umstand gewichtet und ob die jeweilige Universität einen oder mehrere Aspekte im Rahmen des Zulassungsverfahrens berücksichtigt, wie sie die einzelnen Umstände abwägt und wie sie dies im Verhältnis zu weiteren Qualifikationen tut.


Nutzen Sie unsere Chancenoptimierung und erhöhen Sie Ihre Zulassungschancen auf einen Studienplatz für Medizin und Zahnmedizin!


Wichtig: 


  • Wir nehmen unsere Bewerbungsoptimierung individuell vor. Wir wissen, dass im Internet vermeintlich günstige Angebote für rund 200 Euro zu finden sind. Hierbei erfolgt aber fast immer lediglich eine rein computergestützte Auswertung Ihrer Angaben und eine dahingehende Auswertung, ob Sie in der Vergangenheit, also zum letzten Semester, einen Studienplatz in der Medizin erhalten hätten. Den Nutzen einer solchen "Berechnung" muss jede Bewerberin und jeder Bewerber für sich selbst bestimmen. Wir meinen, dass Ihnen mit der bloßen Angabe, ob Sie zum letzten Semester einen Studienplatz in der Medizin oder Zahnmedizin erhalten hätten, nicht geholfen ist, schließlich bewerben Sie sich nicht für das letzte, sondern für das kommende Semester. 



  • Unsere Bewegungsoptimierung erfolgt daher individuell-einzelfallbezogen. Herr Rechtsanwalt Dr. xxx, der selbst im Arztrecht promoviert hat, nimmt diese händisch vor. Dabei beziehen wir uns nicht auf die Vergangenheit, sondern auf die Gegenwart bzw. auf die Zukunft.  Sie erhalten daher nicht lediglich eine datenbankbasierte Auswertung, sondern eine konkrete Handlungsempfehlung, wo und in welcher Reihenfolge Sie Ihre Ortspräferenzen setzen sollten, um die Chancen auf einen Studienplatz in der Medizin oder Zahnmedizin im regulären Bewerbungsverfahren zu erhöhen. 


  • Durch die Möglichkeit der Kombination mit einer Medizinplatzklage können Sie eine "Doppelstrategie" verfolgen: Da wir auch die zur Fristwahrung der Medizinplatzklage allein erforderlichen außerkapazitären Zulassungsanträge auf Wunsch ebenfalls für Sie stellen, konservieren Sie die Möglichkeit zur Durchführung einer Medizinplatzklage, falls Sie den Studienplatz nicht regulär erhalten sollten. Falls Sie den Studienplatz jedoch - vielleicht durch die Bewerbungsoptimierung - erhalten sollten, haben Sie keine kostenintensiven Studienplatzklagen geführt und in Anbetracht der Vielzahl an Verfahren, die üblicherweise geführt werden, eine Menge Geld gespart.



Nehmen Sie hier Ihre Buchung für eine Erstberatung bequem online vor

Die Erstberatungen erfolgen bei uns immer durch unsere Rechtsanwältinnnen und Rechtsanwälte. Auch bei Studienplatzklagen sprechen Sie bei uns nicht mit Mitarbeiterinnen im Sekretariat, sondern immer mit Rechtsanwalt Christian Teipel.

 

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Medizinplatzklage.de

Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin in Deutschland einklagen - unabhängig von Abiturnote, Wartezeit und Nc. Mit unserer Optimierung der Bewerbung über hochschulstart können Sie Ihre Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in Medizin und Zahnmedizin zusätzlich steigern.

Quereinsteiger aus dem Ausland (Quereinstieg Medizin) informieren wir ausführlich auf unserer Seite quereinsteiger-medizin.de über die Möglichkeiten des Wechsels und einer Studienplatzklage Medizin ins höhere Fachsemester.

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