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In Frankfurt a.M. beraten wir - nach Terminvereinbarung - auch vor Ort
im Prüfungsrecht, zu Studienplatzklagen Medizin, im Beamtenrecht und im
Promotionsrecht.
Schumannstraße 27 | 60325 Frankfurt am Main
Tel. 0800 | 44 44 762
E-Mail: info[at]medizinplatzklage.de
Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin in Deutschland einklagen - unabhängig von Abiturnote, Wartezeit und Nc. Mit unserer Optimierung der Bewerbung über hochschulstart können Sie Ihre Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in Medizin und Zahnmedizin zusätzlich steigern.
Quereinsteiger aus dem Ausland (Quereinstieg Medizin) informieren wir ausführlich auf unserer Seite quereinsteiger-medizin.de über die Möglichkeiten des Wechsels und einer Studienplatzklage Medizin ins höhere Fachsemester.