Aktuelle Fristen
Die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet i m Saarland ür das Sommersemester am 15. März eines jeden Jahres für die höheren Fachsemester. Achtung: Für das 1. Fachsemester endet die Frist erst am 15. April eines jeden Jahres
Die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Berlin für das Sommersemester am 1. April eines jeden Jahres.
Die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Nordrhein-Westfalen für das Sommersemester am 1. April eines jeden Jahres.
Die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Schleswig-Holstein für das Sommersemester am 1. April eines jeden Jahres.
An den nachfolgend genannten Verfahren waren wir immer beteiligt und haben stellenweise rund 10% aller Antragsteller/-innen vertreten. Hiermit ist jedoch nicht die Aussage verknüpft, dass wir alle Antragsteller/-innen vertreten haben oder dass sämtliche unserer Mandantinnen/Mandanten einen zusätzlichen Studienplatz erhalten haben.
Zu den nachfolgend genannten weiteren Studienplätze kam es durch eine Studienplatzklage von Teipel & Partner Rechtsanwälte, die das bzw. die Verfahren ausschließlich oder ebenfalls geführt haben. In jedem der Verfahren hat unsere Mandantin/unser Mandant den Studienplatz tatsächlich erhalten, es sei denn, Abweichendes geht aus der Formulierung hervor (insbesondere bei Masterplatzklagen).
3 weitere Studienplätze Medizin im 5. Fachsemester (Klinik) an einer Universität in Süddeutschland zum Sommersemester 2020 – Rund 10% der Verfahren dort damit insgesamt erfolgreich – Erneut erhält Mandantin von Teipel & Partner Zulassung.
mehr erfahren3 weitere Studienplätze Medizin im 2./3./4. Fachsemester (Vorklinik) an einer Universität in Süddeutschland zum Sommersemester 2020 – Rund 10% der Verfahren dort damit insgesamt erfolgreich – Erneut erhält Mandant von Teipel & Partner Zulassung.
mehr erfahren3 weitere Studienplätze Medizin im 2. Fachsemester an einer Universität in Ostdeutschland zum Sommersemester 2020 – Rund 10% der Verfahren dort damit insgesamt erfolgreich – Erneut erhält Mandant von Teipel & Partner Zulassung.
mehr erfahren4 weitere Studienplätze Medizin im 4. bzw. 5. Fachsemester (Klinik) an einer Universität in Ostdeutschland zum Sommersemester 2020 – Rund 50% (!) der Verfahren dort damit insgesamt erfolgreich – Mandant von Teipel & Partner erhält Zulassung.
mehr erfahrenKeine Einträge vorhanden
Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin in Deutschland einklagen - unabhängig von Abiturnote, Wartezeit und Nc. Mit unserer Optimierung der Bewerbung über hochschulstart können Sie Ihre Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in Medizin und Zahnmedizin zusätzlich steigern.
Quereinsteiger aus dem Ausland (Quereinstieg Medizin) informieren wir ausführlich auf unserer Seite quereinsteiger-medizin.de über die Möglichkeiten des Wechsels und einer Studienplatzklage Medizin ins höhere Fachsemester.