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Studienplatzklage Soziale Arbeit, Lehramt, BWL, Jura

Studienplatzklage Soziale Arbeit, Lehramt, BWL, Jura etc. 


Auch - und insbesondere – zu den übrigen, im Bereich der Studienplatzklagen nicht so häufig angefragten Studiengängen wie Soziale Arbeit, BWL, Jura oder Lehramt ist es möglich, sich die Zulassung zum Studium auf dem Gerichtsweg zu erstreiten. Aufgrund der tendenziell deutlich weniger intensiven Konkurrenz durch Kläger mit gleichem Ziel sind derartige Verfahren auch noch einmal erheblich öfter von Erfolg gekrönt. Nicht selten lässt sich im Laufe des Gerichtsverfahrens mit der Hochschule ein sog. Zulassungsvergleich abschließen, mit dem der Kläger im Gegenzug für die Klagerücknahme und die Übernahme der Kosten die endgültige und nicht bloß vorläufige Zulassung zum Studium erhält.


In Studienklageverfahren, mit denen die Zulassung zu diesen Studiengängen begehrt wird, suchen wir den unmittelbaren Kontakt zu den Hochschulen, um für unsere Mandantinnen und Mandanten ein optimales Ergebnis zu erreichen, damit Sie zeitnah den Studienplatz Ihrer Wahl erhalten.


Oftmals genügt es bei Studienklagen für Lehramt, Soziale Arbeit, BWL oder Jura, zwischen ein und drei Verfahren zu führen, mithin gegen ein bis drei Hochschulen zu klagen, damit der Mandant die erwünschte Zulassung erhält. Anders als bei Studienklagen zur Psychologie oder zur Human- oder Zahnmedizin, lassen sich Ortswünsche der Mandantschaft in diesem Bereich nicht selten realisieren.


Aufgrund der verhältnismäßig geringeren Anzahl solcher Klagen offerieren wir Ihnen die Möglichkeit, mit uns ein Pauschalhonorar für die Bearbeitung derartiger Verfahren zu vereinbaren. Auf diesem Wege bieten wir Ihnen eine vollständige Sicherheit und Transparenz der anfallenden Kosten.


Sprechen Sie uns gerne an! Zusammen mit Ihnen konzipieren wir den Weg, auf dem Sie zur Realisierung Ihres Berufswunsches gelangen.

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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Numerus clausus Medizin - und ihre Folgen. Was ändert sich, was bleibt? Wer welche Chancen hat und was man gegenwärtig tun kann, lesen Sie hier.

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