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22.05.2019
Durch eine Studienplatzklage Medizin, an der die Kanzlei Teipel & Partner beteiligt war, kam es zu 18 weiteren Studienplätzen Medizin im 5. Fachsemester zum Wintersemester 2018/2019 an einer Universität in NRW.
Aufgrund einer Studienplatzklage Medizin, in deren Rahmen auch die Kanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte Antragstellerinnen und Antragsteller vertrat, kam es zu 18 weiteren Studienplätzen Medizin im 5. Fachsemester zum Wintersemester 2018/2019 an einer Universität. Besonders erfreulich ist, dass die Erfolgsquote allein in diesem einzigen Verfahren bei 24% lag und dass die Studienplätze endgültig sind – die Universität hat das Ergebnis bereits akzeptiert. Damit scheidet ein gelegentlich in Internetforen thematisiertes „Herausklagen“ bereits aus Rechtsgründen definitiv aus.
Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin in Deutschland einklagen - unabhängig von Abiturnote, Wartezeit und Nc. Mit unserer Optimierung der Bewerbung über hochschulstart können Sie Ihre Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in Medizin und Zahnmedizin zusätzlich steigern.
Quereinsteiger aus dem Ausland (Quereinstieg Medizin) informieren wir ausführlich auf unserer Seite quereinsteiger-medizin.de über die Möglichkeiten des Wechsels und einer Studienplatzklage Medizin ins höhere Fachsemester.