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04.04.2017
Durch eine Studienplatzklage Medizin, an der die Kanzlei Teipel & Partner beteiligt war, kam es in Marburg zu 6 weiteren Studienplätzen in der Medizin im 1.Fachsemester zum Wintersemester 2016/2017. Fehlerhaft berechnet waren sogar 17 Studienplätze.
Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin in Deutschland einklagen - unabhängig von Abiturnote, Wartezeit und Nc. Mit unserer Optimierung der Bewerbung über hochschulstart können Sie Ihre Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in Medizin und Zahnmedizin zusätzlich steigern.
Quereinsteiger aus dem Ausland (Quereinstieg Medizin) informieren wir ausführlich auf unserer Seite quereinsteiger-medizin.de über die Möglichkeiten des Wechsels und einer Studienplatzklage Medizin ins höhere Fachsemester.