Aktuelle Fristen
Die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet inHessen für das Sommersemester am 1. März eines jeden Jahres.
Die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet i m Saarland ür das Sommersemester am 15. März eines jeden Jahres für die höheren Fachsemester. Achtung: Für das 1. Fachsemester endet die Frist erst am 15. April eines jeden Jahres
Die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Berlin für das Sommersemester am 1. April eines jeden Jahres.
Die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Nordrhein-Westfalen für das Sommersemester am 1. April eines jeden Jahres.
22.11.2018
Erfolgreiche Studienplatzklage Wirtschaftspsychologie durch Teipel & Partner zum Wintersemester 2018/2019, Hochschule Bielefeld
Mittels einer durch Teipel & Partner Rechtsanwälte geführten Studienplatzklage für den Studiengang Wirtschaftspsychologie konnten wir unserer Mandantschaft den gewünschten Studienplatz Wirtschaftspsychologie an der FH Bielefeld verschaffen.
Mandatsführende Rechtsanwältin war Rechtsanwältin Britta Schulte.
Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin in Deutschland einklagen - unabhängig von Abiturnote, Wartezeit und Nc. Mit unserer Optimierung der Bewerbung über hochschulstart können Sie Ihre Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in Medizin und Zahnmedizin zusätzlich steigern.
Quereinsteiger aus dem Ausland (Quereinstieg Medizin) informieren wir ausführlich auf unserer Seite quereinsteiger-medizin.de über die Möglichkeiten des Wechsels und einer Studienplatzklage Medizin ins höhere Fachsemester.