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04.06.2018
Studienplatzklage Psychologie Master vor OVG NRW durch Teipel & Partner Rechtsanwälte letztlich erfolgreich.
Im Rahmen einer Studienplatzklage im Master Psychologie
(anwendungsorientiertes Profil) hat die bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei
Teipel & Partner einen beachtlichen Erfolg gegen die Universität zu Köln
vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erzielt. Nachdem
das Verwaltungsgericht Köln den gerichtlichen Antrag zunächst abgelehnt hatte, legten
Teipel & Partner Rechtsanwälte hiergegen Beschwerde zum OVG NRW ein. In
dieser zweiten Instanz besteht nicht nur Anwaltszwang, sondern darüber hinaus
auch die Pflicht, eigenen, fachlich begründeten Sachvortrag zu leisten.
Auch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens hielt die
Universität zu Köln an ihrer Rechtsansicht fest und beantragte, die Beschwerde
zurückzuweisen. Dies sah das Oberverwaltungsgericht offensichtlich anders und
schlug im Wege des Vergleichsbeschlusses vor, unsere Mandantschaft zum
Wintersemester 2018/2019 im Studiengang Master Psychologie
(anwendungsorientiertes Profil) an der Universität zu Köln zuzulassen.
Mandatsführende Rechtsanwälte von Teipel & Partner Rechtsanwälte waren Rechtsanwalt Christian Teipel (federführend) und Rechtsanwältin Britta Schulte.
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