Aktuelle Fristen
Die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet i m Saarland ür das Sommersemester am 15. März eines jeden Jahres für die höheren Fachsemester. Achtung: Für das 1. Fachsemester endet die Frist erst am 15. April eines jeden Jahres
Die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Berlin für das Sommersemester am 1. April eines jeden Jahres.
Die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Nordrhein-Westfalen für das Sommersemester am 1. April eines jeden Jahres.
Die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Schleswig-Holstein für das Sommersemester am 1. April eines jeden Jahres.
Erfolgreiche Studienplatzklage von Teipel & Partner im Studiengang Interkulturelle Wirtschaftspsychologie zum Wintersemester 2016/2017, Hochschule Hamm-Lippstadt
Hinweis: Zu den vorstehend genannten weiteren Studienplätze kam es durch eine Studienplatzklage von Teipel & Partner Rechtsanwälte, die das Verfahren ausschließlich geführt haben oder hieran beteiligt waren.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Numerus clausus Medizin - und ihre Folgen. Was ändert sich, was bleibt? Wer welche Chancen hat und was man gegenwärtig tun kann, lesen Sie hier.
Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin in Deutschland einklagen - unabhängig von Abiturnote, Wartezeit und Nc. Mit unserer Optimierung der Bewerbung über hochschulstart können Sie Ihre Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in Medizin und Zahnmedizin zusätzlich steigern.
Quereinsteiger aus dem Ausland (Quereinstieg Medizin) informieren wir ausführlich auf unserer Seite quereinsteiger-medizin.de über die Möglichkeiten des Wechsels und einer Studienplatzklage Medizin ins höhere Fachsemester.