Aktuelle Fristen
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15.01.2022
Die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Baden-Württemberg bereits am 15. Januar eines jeden Jahres und fällt so mit der regulären bewerbungsfrist für das Sommersemester zusammen.
Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin in Deutschland einklagen - unabhängig von Abiturnote, Wartezeit und Nc. Mit unserer Optimierung der Bewerbung über hochschulstart können Sie Ihre Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in Medizin und Zahnmedizin zusätzlich steigern.
Quereinsteiger aus dem Ausland (Quereinstieg Medizin) informieren wir ausführlich auf unserer Seite quereinsteiger-medizin.de über die Möglichkeiten des Wechsels und einer Studienplatzklage Medizin ins höhere Fachsemester.