Aktuelle Fristen
Die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Baden-Württemberg bereits am 15.7. eines jeden Jahres für das Wintersemester und fällt so mit der regulären Bewerbungsfrist zusammen.
In Sachsen-Anhalt endet die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin für das Wintersemester bereits am 15. Juli eines jeden Jahres.
Bereits am 15. Juli eines jeden Jahres endet in Thüringen die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin für das Wintersemester.
Die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet inHessen für das Wintersemester am 1. September eines jeden Jahres.
15.07.2018
Die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Mecklenburg-Vorpommern für das Wintersemester bereits am 15. Juli eines jeden Jahres und fällt so mit der regulären Bewerbungsfrist zusammen.
Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin in Deutschland einklagen - unabhängig von Abiturnote, Wartezeit und Nc. Mit unserer Optimierung der Bewerbung über hochschulstart können Sie Ihre Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in Medizin und Zahnmedizin zusätzlich steigern.
Quereinsteiger aus dem Ausland (Quereinstieg Medizin) informieren wir ausführlich auf unserer Seite quereinsteiger-medizin.de über die Möglichkeiten des Wechsels und einer Studienplatzklage Medizin ins höhere Fachsemester.
Rechtsanwälte | Partnerschaftsgesellschaft mbB
| Köln | Frankfurt a.M. |
| Hamburg | München |
0700 | 4 44 44 764