Aktuelle Fristen
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Die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet i m Saarland ür das Sommersemester am 15. März eines jeden Jahres für die höheren Fachsemester. Achtung: Für das 1. Fachsemester endet die Frist erst am 15. April eines jeden Jahres
mehr erfahrenDie Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Baden-Württemberg bereits am 15.7. eines jeden Jahres für das Wintersemester und fällt so mit der regulären Bewerbungsfrist zusammen.
mehr erfahrenDie Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Mecklenburg-Vorpommern für das Wintersemester bereits am 15. Juli eines jeden Jahres und fällt so mit der regulären Bewerbungsfrist zusammen.
mehr erfahrenIn Sachsen-Anhalt endet die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin für das Wintersemester bereits am 15. Juli eines jeden Jahres.
mehr erfahrenBereits am 15. Juli eines jeden Jahres endet in Thüringen die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin für das Wintersemester.
mehr erfahrenDie Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet inHessen für das Wintersemester am 1. September eines jeden Jahres.
mehr erfahrenDie Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet i m Saarland für das Wintersemester am 15. September eines jeden Jahres für die höheren Fachsemester. Achtung: Für das 1. Fachsemester endet die Frist erst am 15. Oktober eines jeden Jahres
mehr erfahrenDie Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Berlin für das Wintersemester am 1. Oktober eines jeden Jahres.
mehr erfahrenDie Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Nordrhein-Westfalen für das Wintersemester am 1.Oktober eines jeden Jahres.
mehr erfahrenDie Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Schleswig-Holstein für das Wintersemester am 1. Oktober eines jeden Jahres.
mehr erfahrenDie Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Niedersachsen für das Wintersemester erst am am 15. Oktober eines jeden Jahres.
mehr erfahrenDie Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet im Saarland für das Wintersemester am 15. Oktober eines jeden Jahres für das 1. Fachsemester. Achhtung: Diese Frist endet für die höheren Fachsemester bereits am 15.Septmber für das Winterrsemester ins höhere Fachsemester.
mehr erfahrenDie Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet im Saarland für das Wintersemester am 15. Oktober eines jeden Jahres für das 1. Fachsemester. Achhtung: Diese Frist endet für die höheren Fachsemester bereits am 15.Septmber für das Winterrsemester ins höhere Fachsemester.
mehr erfahrenDie Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Sachsen für das Wintersemester am 15. Oktober eines jeden Jahres.
mehr erfahrenDie Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Baden-Württemberg bereits am 15. Januar eines jeden Jahres und fällt so mit der regulären bewerbungsfrist für das Sommersemester zusammen.
mehr erfahrenDie Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Mecklenburg-Vorpommern für das Sommersemester bereits am 15. Januar eines jeden Jahres und fällt so mit der regulären Bewerbungsfrist für das Sommersemester zusammen.
mehr erfahrenIn Sachsen-Anhalt endet die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin für das Sommersemester bereits am 15. Januar eines jeden Jahres.
mehr erfahrenBereits am 15. Januar eines jeden Jahres endet in Thüringen die Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin für das Sommersemester.
mehr erfahrenDie Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet inHessen für das Sommersemester am 1. März eines jeden Jahres.
mehr erfahrenDie Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Berlin für das Sommersemester am 1. April eines jeden Jahres.
mehr erfahrenDie Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Nordrhein-Westfalen für das Sommersemester am 1. April eines jeden Jahres.
mehr erfahrenDie Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Schleswig-Holstein für das Sommersemester am 1. April eines jeden Jahres.
mehr erfahrenDie Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet in Niedersachsen für das Sommersemester erst am am 15. April eines jeden Jahres.
mehr erfahrenDie Frist für die außerkapazitären Zulassungsanträge als erste, außergerichtliche Stufe der Studienplatzklage Medizin, endet im Saarland für das Sommersemester am 15. April eines jeden Jahres für das 1. Fachsemester. Achhtung: Diese Frist endet für die höheren Fachsemester bereits am 15. März für das Sommersemester.
mehr erfahrenMit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin in Deutschland einklagen - unabhängig von Abiturnote, Wartezeit und Nc. Mit unserer Optimierung der Bewerbung über hochschulstart können Sie Ihre Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in Medizin und Zahnmedizin zusätzlich steigern.
Quereinsteiger aus dem Ausland (Quereinstieg Medizin) informieren wir ausführlich auf unserer Seite quereinsteiger-medizin.de über die Möglichkeiten des Wechsels und einer Studienplatzklage Medizin ins höhere Fachsemester.